1. Kann der Dienstherr, nach Überlassung der Kenntnis einer Angestelltenerfindung durch den Angestellten an einen Dritten, die Übertragung des von diesem angemeldeten und erlangten Patents nach den Grundsätzen der sog. Patentvindikation oder nur nach den Grundsätzen über Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verlangen?
2. Kann der Dienstherr eine Erfindung des Angestellten, die dieser während eines Urlaubs am Ende der Dienstzeit gemacht hat, für sich beanspruchen?
3. Liegt eine fertige Diensterfindung schon dann vor, wenn der Angestellte die grundlegenden technischen Gedanken der Erfindung erkannt hat, oder ist dazu erforderlich, daß eine für jene Patentanmeldung ausreichende Lösung der technischen Aufgabe fertig vorhanden ist?
Inwieweit ist die Kündigung nach Kap. III § 1 des Zweiten Teils der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung über die außerordentliche Mietkündigung vom 23. Dezember 1931) ausgeschlossen, wenn sie die wirtschaftliche Einheit des Miet- oder Pachtverhältnisses mit anderen Abmachungen der Beteiligten aufheben würde?
Ist bei Grundstücksmiete oder -pacht aus der Natur des Schuldverhältnisses zu entnehmen, daß der Miet- oder Pachtzins an dem Ort zu leisten sei, wo das Grundstück liegt?
Ist auf weitere Beschwerde gegen einen Beschluß, welcher eine Beschwerde lediglich als unzulässig verworfen hatte, materiell über den Gegenstand der ersten Beschwerde zu entscheiden?
Ist die Zustellung eines Schriftstückes durch die Post ungültig und unwirksam, wenn der Gerichtsvollzieher die nach §. 177 C.P.O. auf die Urschrift des zuzustellenden Schriftstückes zu setzende Urkunde über die Übergabe des Schriftstückes an die Post auf die Abschrift des zuzustellenden Schriftstückes abschriftlich nicht übertragen hat?
Stehen dem Rechtsanwalte für seine Vertretung durch einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste befindlichen Rechtskundigen dieselben Gebühren zu, welche ihm bei eigener Besorgung des Geschäftes zustehen würden?
Hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf eine Beweisgebühr für die Vertretung einer Partei, welche in einem Erbschaftsprozesse durch Teilurteil zur Edierung eines eidlich zu bestärkenden Inventares verurteilt ist und diesen Eid abgeleistet hat?