1. Von welchem Zeitpunkt an kann im Falle der Testamentsvollstreckung eine Nachlaßforderung mit der Folge geltend gemacht werden, daß die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 207 BGB. zu laufen beginnt?
2. Welche Wirkung hat der Widerruf der Leistung eines zugeschobenen Eides, wenn der Gegner die unter den Eid gestellte Behauptung demnächst zurücknimmt?
1. Ist der beurkundende Notar amtlich verpflichtet, die Beteiligten über die wirtschaftlichen Gefahren des beabsichtigten Vertrags zu belehren?
2. Hat er ihnen auf Verlangen seinen Vertragsentwurf auszuhändigen?
3. Haftet, wenn ein Notarvertreter bei der Beurkundung eines Vertrags den einen Vertragsteil vorsätzlich schädigt, der vertretene Notar aus Art. 101 preuß. FGG.?
Kann der Verkäufer selbstgefertigter kunstgewerblicher Erzeugnisse, die keinen besonderen Urheberschutz haben, die Lieferung verweigern, wenn der Käufer mehrfach zum Schaden des Verkäufers solche Erzeugnisse nachgeahmt hatte?
1. Ergreift die in § 1 Abs. 2 der Anlage zu Art. 297, 298 des Friedensvertrags angeordnete Ungültigkeit der in den besetzten Gebieten getroffenen Maßnahmen auch die rechtlichen Beziehungen Deutscher aus dem mit einem Zwangsverwalter im besetzten Gebiete geschlossenen Vertrage?
2. Inwieweit dauert das Amt der in Belgien und Frankreich eingesetzt gewesenen deutschen Zwangsverwalter nach der VO. vom 2. Juni 1920 noch fort?
1. Welche Anforderungen sind zu stellen, um Identität zwischen dem Bezogenen und dem Akzeptanten annehmen zu können?
2. Zu den Erfordernissen des Wechselprotestes.
1. Enthält § 1 der Bekanntmachung der Provinzial-Fleischstelle für Ostpreußen vom 31. Oktober 1918 über den Verkehr mit Schlachtpferden (Reg.-Amtsbl. S. 368) eine revisible Rechtsnorm?
2. Ist ein Kaufvertrag über Schlachtpferde nichtig, wenn der Käufer die in § 1 der genannten Bekanntmachung vorgeschriebene behördliche Ermächtigung zum Ankaufe von Schlachtpferden nicht besitzt?
1. Steht die Ausstellung eines Schweizer Konkursverlustscheins einer Klage des Gläubigers auf Zahlung seiner ausgefallenen Forderung bei einem inländischen Gericht entgegen?
2. Welche Bedeutung kommt hierbei dem Umstande zu, daß das Vertragsverhältnis selbst nach Schweizer Recht zu beurteilen ist?