1. Zur Auslegung des § 128 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZVG. 2. Über die Tragweite des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB.
3. Unter welchen Voraussetzungen haftet der Notar für eine von seinem Bürovorsteher erteilte falsche Rechtsauskunft?
4. Darf der Notar für den Fall seiner Abwesenheit anordnen, daß sein Bürovorsteher mit den auf der Amtsstube zur Vornahme eines notarischen Aktes erscheinenden Personen verhandelt und den Akt so vorbereitet, daß er von einem anderen Notar vollzogen werden kann?
Kann ein Ehegatte gegenüber dem Herstellungsverlangen des anderen ein Recht zum Getrenntleben daraus herleiten, daß für ihn der Tatbestand des § 55 Abs. 1 EheG. gegeben ist, insbesondere die dort vorausgesetzte unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses vorliegt?
1. Muß der Entmündigte im Verfahren über die Anfechtungsklage gegen den Entmündigungsbeschluß auch im Berufungsverfahren unter Zuziehung eines oder mehrerer Sachverständigen persönlich vernommen werden?
2. Über die im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB. an die Urteilsbegründung zu stellenden Anforderungen.
Sind für die Entscheidung eines Streites zwischen zwei Mitgliedern eines Milchwirtschaftsverbandes über die Ordnungsmäßigkeit und Verbindlichkeit einer von dem Verbande vorgenommenen Festsetzung des Milchpreises die Marktschiedsgerichte unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs zuständig?
1. Kann das Verschulden des Klägers, das den anderen Ehegatten zum Widerspruch gegen die Ehescheidung berechtigt, auch in einer verziehenen Verfehlung bestehen?
2. Zur Beachtlichkeit des Widerspruchs.
1. Zum Begriff des Leibgedinges (Altenteils usw.). 2. Genießt das echte Leibgedinge (Altenteil usw.) in der Zwangsversteigerung den Schutz des § 9 EG. z. ZVG., Art. 6 Preuß. AG. z. ZVG. nur dann, wenn es in Verbindung mit der Überlassung eines Grundstücks (Art. 96 EG. z. BGB.) bestellt ist?
3. Setzt die Anwendung des § 9 EG. z. ZVG., Art. 6 Preuß. AG. z. ZVG. voraus, daß das zu schützende eingetragene Recht ausdrücklich als Leibgedinge (Altenteil usw.) im Grundbuche bezeichnet ist?
Ist die Revision gegen ein von einem Berufungsgericht im Protektorate Böhmen und Mähren nach dem 1. April 1939 in einem Rechtsstreit wegen Scheidung oder Aufhebung einer Ehe gefälltes Urteil nach der Überleitung der Rechtssache an die deutsche Gerichtsbarkeit zulässig, auch ohne daß sie im Urteil für zulässig erklärt ist?
1. Kann die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit dem Einwande bekämpft werden, daß es aus Schikane eingelegt sei?
2. Ist der Nachteil, der einem Schuldner dadurch erwachsen ist, daß eine von ihm beabsichtigte, sachlich aussichtslose Berufung durch ein Versehen seines Anwalts nicht ordnungsmäßig eingelegt wurde und infolgedessen das gegen den Schuldner ergangene Urteil alsbald vollstreckt werden konnte, als ein "Schaden" im Rechtssinn anzusehen?
1. Kann nach tschechoslowakischem (österreichischem) Recht der Vorbehaltseigentümer eines Dampfbackofens, den der Käufer auf einer ihm fremden Liegenschaft aufgestellt hat, sein Eigentum gegen den Ersteher dieser Liegenschaft geltend machen, wenn dieser nicht gutgläubig war?
2. Wem hat der Vorbehaltseigentümer, welcher den dem Wert seiner Sache entsprechenden Teil des Meistbotes schon erhalten hat, bei Durchsetzung seines Vorbehaltseigentums gegen den Ersteher diesen Anteil am Meistbot zurückzustellen?