1. Fällt unter den nach §. 3 Nr. 2 des Haftpflichtgesetzes zu ersetzenden Vermögensnachteil der Schade, welcher dem Verletzten durch die zeitweilige Entbehrung seines früheren Einkommens erwachsen ist?
2. Ist bei Festsetzung der zum Ersatze für den zukünftigen Erwerb bestimmten Rente auf die Behauptung Rücksicht zu nehmen, daß der Verletzte auch ohne den Unfall nach Ablauf einer bestimmten Zeit den früheren Erwerb nicht mehr hätte erzielen können?
Inwieweit fallen auf den Namen lautende Schuldverschreibungen unter die "für den Handelsverkehr bestimmten Schuldverschreibungen" im Sinne der Tarifposition I. 2a des Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881?
1. Umfaßt das in Art. 32 der deutschen Reichsverfassung statuierte Verbot des Bezuges von Besoldungen oder Entschädigungen seitens der Mitglieder des Reichstages auch Bezüge aus Privatmitteln?
2. Steht bejahenden Falles im Geltungsgebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes dem Fiskus das Recht auf Abforderung des verbotswidrig Empfangenen zu?
1. Hört das von dem Nießbraucher einem Dritten übertragene Recht auf Ausübung des Nießbrauches auf, wenn der Nießbraucher freiwillig auf den Nießbrauch zu Gunsten des Eigentümers verzichtet?
2. Erlischt der Nießbrauch eines Grundstückes durch schlechte Wirtschaft des Nießbrauchers?
1. Sind nach dem heutigen gemeinen Rechte zwischen dem Vater und den in seiner väterlichen Gewalt stehenden Kindern abgeschlossene Rechtsgeschäfte, namentlich auch Schenkungen, rechtswirksam?
2. Vernehmung der Zeugen (§. 361 Abs. 1 C.P.O.). Darf der Zeuge auf eine dem Gerichte überreichte schriftliche Aufzeichnung, in welcher dasjenige, was er zur Sache weiß, enthalten ist, sich beziehen?
1. Ist der Verzicht auf ein Vorzugsrecht zu Gunsten eines anderen Gläubigers desselben Schuldners rechtlich wie eine Intercession zu behandeln?
2. Rechtliche Wirkung eines solchen Verzichtes (Postpositionsvertrages).
3. Widerklage gegen eine nach Maßgabe des §. 134 K.O. erhobene Feststellungsklage.
4. Findet auf eine Feststellungsklage, die gegen den Gemeinschuldner als Gläubiger in einem Konkurse erhoben war, §. 8 oder §. 9 K.O. Anwendung?
Sind landesgesetzliche Bestimmungen, durch welche die Versetzung von Beamten in den endgültigen Ruhestand1) im Interesse des Dienstes zugelassen ist, durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums außer Kraft gesetzt worden?
1. Ist in der Revisionsinstanz die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu prüfen? Ist das Revisionsgericht bei dieser Prüfung an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden?
2. Sind landesgesetzliche Bestimmungen, durch welche die Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Interesse des Dienstes zugelassen ist, durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums außer Kraft gesetzt worden?
3. Zur Frage der Nachprüfbarkeit von Landesrecht.
1. Besteht zwischen den aus schuldhafter Pflichtverletzung haftenden Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft ein Gesamtschuldverhältnis?
2. Finden auf den damit begründeten Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB. die Grundsätze des § 254 BGB. Anwendung?