Ist zur Umwandlung einer Goldmarkgrundschuld (Goldmarkhypothek) in eine Reichsmarkhypothek (Reichsmarkgrundschuld) die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten erforderlich?
Kann es, wenn ein befreiter Vorerbe zur Sicherung des einem der mehreren Nacherbenanwärter zu gewährenden Darlehns dem Darlehnsgeber eine Hypothek an einem Nachlaßgrundstück bestellt, für die Wirksamkeit der Hypothek gegenüber den Nacherben von Bedeutung sein, daß der Darlehnsnehmer verspricht, sich das Darlehen auf seinen Nacherbanteil anrechnen zu lassen, oder daß er später wegen des Darlehensempfanges die Nacherbschaft ausschlägt?
Muß die Abtretung einer Briefgrundschuld, die vor dem Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes als Eigentümergrundschuld eingetragen und einem anderen zur Sicherung abgetreten worden war, vom Anerbengericht dann genehmigt werden, wenn der im Grundbuch noch als Inhaber der Grundschuld eingetragene Bauer sie auf Verlangen ihres Gläubigers, dem er nichts mehr schuldet, zur Sicherung des dem Gläubiger von einem Dritten gewährten Kredites unmittelbar an den Dritten abtritt?
1. Findet der §. 38 des Patentgesetzes Anwendung auf die Strafverfolgung wegen wissentlicher Patentverletzung?
2. Sind die Normen des §. 54 A.L.R. I. 6 oder §§. 512-514 I. 9 bei der Verjährung des §. 38 des Patentgesetzes anwendbar?
3. Unterbrechen auf Verurteilung des wissentlich ein Patent Verletzenden zur Erlegung einer Buße gemäß §. 36 des Patentgesetzes gerichtete Schritte die Verjährung des §. 38 letzteren Gesetzes?
1. Können die nämlichen Personen mehrere offene Handelsgesellschaften begründen, und unter welchen Voraussetzungen?
2. Erfordernisse des Thatbestandes, namentlich was die Feststellung des Inhaltes von Urkunden betrifft.
1. Begriff des Fabrikbetriebes im Sinne des §. 2 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871.
2. Fallen Arbeiten, die zur Einrichtung der Fabrik dienen, unter den Begriff des Fabrikbetriebes?