Ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist zu erteilen, wenn dem Gerichtsvollzieher die Berufungsschrift zur Zustellung zwar vor dem dritten Tage vor Ablauf der Notfrist, aber ohne Bezeichnung des Prozeßbevollmächtigten der Gegenpartei, zugegangen und infolgedessen die Zustellung an die Partei erfolgt ist?
Kann die Berufung wider ein Urteil, durch welches der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis einer Notfrist zurückgewiesen worden ist, wirksam auf neue Thatsachen und Beweismittel gestützt werden?
Umfaßt die Unzulässigkeit des Rechtsweges im Falle des §. 509 Nr. 1 C.P.O. auch den Fall vertragsmäßiger Ausschließung gerichtlicher Entscheidung durch Unterwerfung unter Schiedsspruch?
1. Wird durch die Einrede der Kompensation bezüglich der Gegenforderung Rechtshängigkeit begründet?
2. Bleibt, wenn gemäß §. 274 C.P.O. unter Trennung der Verhandlung über die Forderung entschieden wird, der auf diese Forderung bezügliche Prozeß insoweit anhängig, als es sich um die Einrede der Kompensation oder den Kompensationsanspruch handelt und sind auf das ergangene Urteil die Vorschriften der §§. 502. 563 C.P.O. entsprechend anzuwenden, oder wird dieser Prozeß durch das Urteil definitiv erledigt?
3. Unterschied zwischen compensation légale und compensation judiciaire nach französischem Rechte.
Darf eine Entscheidung, durch welche der streitige Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erachtet wird, abgegeben werden, solange der Prozeßstoff noch die Möglichkeit zuläßt, daß der Anspruch sich schließlich als nicht vorhanden herausstellt?
a. Darf der §. 24 C.P.O. aus dem §. 207 K.O. einschränkend interpretiert werden?
b. Greift gegenüber der im Gerichtsstande des §. 24 C.P.O. erhobenen Klage, wenn die in jener Gesetzesstelle normierten Voraussetzungen des Gerichtsstandes gegeben sind, die darauf gegründete Einrede der Unzuständigkeit des Gerichtes durch, daß die Existenz jener Voraussetzungen durch ein arglistiges Verhalten des Beklagten herbeigeführt sei?
Ist der im §. 391 C.P.O. vorgeschriebene Eid das einzige Mittel, den vom Gegner bestrittenen Besitz einer Urkunde, deren Vorlegung im Rechtsstreite gefordert wird, nachzuweisen?