Ist ein Zwischenurteil, durch welches, nachdem das Verfahren durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten unterbrochen worden war, ein Zwischenstreit dahin entschieden wird, daß der Beklagte zur Aufnahme des Verfahrens nicht befugt sei und die durch die Aufnahme erwachsenen Kosten zu tragen habe, ein vollstreckbarer Titel, auf Grund dessen die Festsetzung dieser Kosten beantragt werden kann?
Hat das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob ein vor dem 1. Januar 1900 verkündetes Berufungsurteil auf einer Gesetzesverletzung im Sinne der §§ 549. 550 C.P.O. (n. F.) beruht, das zur Zeit der Verkündung des Berufungsurteiles geltende Recht, oder das Bürgerliche Gesetzbuch und dessen Einführungsgesetz anzuwenden?
Wird eine nicht innerhalb der Berufungsfrist erhobene Anschlußberufung dadurch hinfällig, daß der Berufungskläger bei der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgerichte auf seinen Anspruch nach § 277 (306 n. F.) C.P.O. verzichtet?
Ist der Mutter nach Ablauf der Frist des § 31 Abs. 2 Allg. Bergges. zur Erhebung der Klage gegen einen konkurrierenden Muter befugt, wenn sein Anspruch auf Verleihung von den Bergbehörden nicht wegen Einsprüchen oder Kollision mit den Rechten Dritter, sondern lediglich wegen verspäteter Einreichung des Situationsrisses zurückgewiesen ist?
Rechtliche Natur der Entwässerungs-(Kanalisations-) Gebühren. Ist für ihre Auferlegung denjenigen Grundeigentümern Entschädigung zu leisten, mit deren Rechtsvorgängern vorher ein entgeltlicher, privatrechtlicher Vertrag über die Benutzung der Entwässerungsanlage geschlossen war?
Ist der § 3 Abs. 2 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895, wonach für die Stempelpflichtigkeit die Hinzufügung von Bedingungen ohne Bedeutung ist, auch auf sog. uneigentliche Bedingungen zu beziehen?
Zur Auslegung des § 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895.
Sind die im Auslande ausgestellten amtlichen und notariellen Zeugnisse in Privatsachen nach Maßgabe der Tarifstelle 77 (bezw. 46) stempelpflichtig, wenn zu der Ausstellung derselben Geschäfte, die im Inlande zu erfüllen sind, Veranlassung gegeben haben?
Ist nach dem preußischen Allgemeinen Berggesetze vom 24. Juni 1865 und dem ihm nachgebildeten württembergischen Berggesetze vom 7. Oktober 1874 die Fündigkeit einer Mutung dadurch bedingt, daß das entdeckte Mineral sich am Fundpunkte in abbauwürdiger Menge befindet?
Bedeutung der Tiefenlage des Fundpunktes bei Funden, die mittels eines Bohrloches oder eines Schachtbetriebes gemacht sind.
Kommt in dem Falle, daß von zwei benachbarten Grundstücken desselben Eigentümers, deren eines in einem Verhältnisse thatsächlichen Dienens zu dem anderen gestanden hat, das erstere im Wege der Zwangsversteigerung verkauft wird, durch den Zuschlag, wenn in den Kaufbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, stets eine dem bisherigen thatsächlichen Verhältnisse entsprechende Grundgerechtigkeit zur Entstehung?
Sind die Gemeinden berechtigt, Entschädigung zu beanspruchen, wenn die ihnen durch § 7 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 verliehene Fischereiberechtigung durch eine im öffentlichen Interesse hergestellte Anlage beseitigt oder beeinträchtigt wird? Zur Auslegung der §§ 6 und 7 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874.