Kann bei Gemeindeservituten, welche zur Befriedigung individueller Bedürfnisse der Gemeindemitglieder dienen, auch das einzelne Gemeindemitglied zur klageweisen Verfolgung der servitutischen Rechte für aktiv legitimiert erachtet werden?
Ist in der nachträglichen Vergrößerung des Ruderblattes eines für die Überführung über See versicherten Flußdampfschiffes ohne weiteres eine Vergrößerung oder Veränderung der Gefahr für die versicherte Reise zu erblicken?
1. Voraussetzungen für die Haftung des Kaskoversicherers für Totalschaden im Falle öffentlichen Verkaufes des versicherten Schiffes.
2. Beweisführung für die Höhe eines an dem versicherten Schiffe durch Seeunfall entstandenen Schadens.
1. Ist gesetzlicher Vertreter des Reichsmilitärfiskus in solchen Angelegenheiten, in denen es sich um das zu einer Festung gehörige Gelände handelt, der preußische Kriegsminister?
2. Gilt dies auch dann, wenn eine in Elsaß-Lothringen gelegene Festung in Frage steht?
Inwieweit ist bei der richterlichen Festsetzung der Entschädigung für Festungsrayonbeschränkungen auf Veränderungen (Erleichterungen) der Beschränkungen Rücksicht zu nehmen, die erst nach der Festsetzung der Entschädigung durch die Verwaltungsbehörde eingetreten sind?
1. Dauer der Aufbewahrungspflicht des Käufers nach Art. 348 Abs. 1 H.G.B.
2. Voraussetzungen des Rechtes zum Notverkauf nach Art. 348 Abs. 5 H.G.B.; Verkauf gegen ein Verbot des Verkäufers.
3. Verliert der Verkäufer, wenn der von ihm vorgenommene Verkauf der zur Verfügung gestellten Ware wegen Mangels der in Art. 348 Abs. 5 H.G.B. bezeichneten Voraussetzungen als Notverkauf nicht anzuerkennen ist, ohne weiteres alle Ansprüche wegen der Fehlerhaftigkeit der Ware?
4. Verliert der Käufer, der auf Grund seines Zurückbehaltungsrechtes (Art. 313 H.G.B.) zum Verkauf schreitet, ohne die Befugnis hierzu nach Art. 315 bei dem zuständigen Gerichte erwirkt zu haben, das Zurückbehaltungsrecht, bezw. den Anspruch auf Zahlung der Differenz zwischen dem Betrage seiner Forderung und dem Verkaufserlöse?
1. Umfang der Rechtskraft bei Klagabweisung wegen mangelnder Wechsellegitimation.
2. Einrede der Rechtskraft aus einem den Wechselinkassomandatar abweisenden Urteile gegen einen neuen Inkassomandatar.
3. Ist der Wechselcessionar zur Begebung des Wechsels durch Indossament befugt?