Wird eine Landgemeinde bei der Vereinigung mit einer Stadtgemeinde, die den Schlachtzwang eingeführt hat, schon durch die Eingemeindung dem Schlachtzwange unterworfen?
Kann die Anfechtung eines Vertrages wegen Betruges darauf gestützt werden, daß bei dessen Abschlusse der Vertragsgegner bereits die Absicht, seine Vertragspflichten nicht zu erfüllen, gehabt, aber verheimlicht habe?
1. Gelten als Ausführungsvorschriften im Sinne des Art. IV des Gesetzes vom 21. Juni 1897, betr. die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten (G.S. S. 193), auch die vor diesem Gesetze vom Staatsministerium zu den die Reisekosten und Tagegelder der Staatsbeamten betreffenden Gesetzen erlassenen Ausführungsvorschriften, ohne daß es einer auf ihre Beibehaltung gerichteten Beschlußfassung des Staatsministeriums bedarf?
2. Gehören zu diesen Ausführungsvorschriften insbesondere auch die Bestimmungen unter B2 und D1 der "Zusammenstellung" zum Staatsministerialbeschlusse vom 13. Mai 1884 (Just.-Min.-Bl. S. 104)?
1. Verstößt die Annahme von Geschenken in der Kenntnis davon, daß die Mittel zu der Schenkung durch Verbrechen erlangt sind, gegen die guten Sitten?
2. Kann der unter solchen Umständen Beschenkte dem durch die Verbrechen des Schenkers Beschädigten, welcher zur Sicherung der Deckung seines Entschädigungsanspruches gegen den Verbrecher Pfändung hat bewirken lassen, entgegenhalten, daß er durch Handgeschenk Eigentümer der gepfändeten Sachen geworden sei?
1. Sind Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über die Teilung des Nachlasses oder über die Höhe einer Nachlaßschuld für die Berechnung der Erbschaftssteuer maßgebend?
2. Verjährt die Rückforderung überhobener Erbschaftssteuerbeträge stets in sechs Monaten?
1. Welche Rechtsverhältnisse entstehen in dem Falle, daß eine Anzahl von Zechenbesitzern sich zur Vermeidung des Wettbewerbes dahin einigt, ihre Produktion zu einem durch gewisse Organe zu bestimmenden Preise einer Aktiengesellschaft, welche den Weiterverkauf übernimmt, zu überlassen, und zwar einerseits zwischen den Zechenbesitzern in ihrer Gesamtheit und der Aktiengesellschaft, andererseits zwischen der letzteren und den einzelnen Zechenbesitzern?
2. Werden durch Veräußerung des Bergwerkes seitens einer der zur Vereinigung gehörenden Gewerkschaften und durch den Beschluß derselben, sich aufzulösen, oder durch Vereinigung aller Kuxe in einer Hand die Verbindlichkeiten der Gewerkschaft gegenüber der Aktiengesellschaft aufgehoben?
Vollzieht der seine Mobilien an seine Frau veräußernde Mann die Übergabe des Besitzes durch einen mit dieser abgeschlossenen Leihvertrag, wenn die Mobilien in der ehemännlichen Verwaltung verbleiben?
Steht den nicht richterlichen Staatsbeamten in Preußen ein von der Verleihung unabhängiger Rechtsanspruch auf Gewährung der etatsmäßigen Gehaltszulagen, sowie im Zusammenhang damit ein Anspruch auf gerichtliche Feststellung ihres Besoldungsdienstalters zu?
Wird eine den Charakter einer Grundgerechtigkeit tragende Holzungsgerechtsame von unbestimmtem Umfange dadurch in eine Reallast verwandelt, daß sie in Gemäßheit des § 235 A.L.R. I. 221 auf ein bestimmtes Holzdeputat festgesetzt wird?