Ist die Vorschrift des §. 782 A.L.R. II. 18: "Wird die Ehe erst während der Vormundschaft geschlossen, so bleibt die Gemeinschaft (der Güter) bis nach erfolgter Aufhebung der Vormundschaft ausgesetzt" -- durch §. 102 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 aufgehoben?
Erscheint das in einem Erbziusvertrage dem Erbzinsherrn vorbehaltene Vorkaufsrecht unter allen Umständen als ein durch Vertrag begründetes, welches nach §. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. März 1850 durch die im §. 2 Nr. 6 desselben ausgesprochene Aufhebung der Vorkaufsrechte nicht betroffen ist?
Darf der Richter bei Beurteilung der Frage, ob die Umstände die im §. 138 A.L.R. I. 8 vorgeschriebene Erhöhung der Fenster gestatten, auch die den einzelnen Räumlichkeiten von dem Bauenden gegebene Bestimmung in Betracht ziehen?
Haftet die Eisenbahngesellschaft nach dem §. 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 auch dann für einen Unfall, wenn zwar nicht der Beschädigte selbst, aber ein Beauftragter desselben hieran die Schuld trägt?
Können bei einer Hypothek, in welche eine Kautionshypothek nach Feststellung der Forderung umgeschrieben ist, Zinsen bis fünf Prozent mit der Rangordnung des Kapitales eingetragen werden?
Können der Patron und die Pfarrgemeinden im Rechtswege angehalten werden, zum Bau früher nicht vorhandener Pfarrwirtschaftsgebäude beizutragen, ohne daß die Notwendigkeit derselben von den geistlichen Obern festgestellt ist?
Versteht das A.L.R. I. 12. §. 614 (vgl. A.L.R. II. 1. §§. 482. 492) unter Erbeseinsetzung eine solche im engeren spezifischen Sinne dieses Begriffes (A.L.R. I. 12. §. 4), oder sind darunter, insbesondere bei korrespektiven Testamenten, auch andere Zuwendungen von Todeswegen zu verstehen?
Nach welchen Gesetzen ist der Fall zu beurteilen, wenn im Laufe des Enteignungsverfahrens der Grundeigentümer zur verlangten Abtretung des Eigentums gegen einen bestimmten Preis sich verpflichtet und der Unternehmer dieses annimmt?