Bleibt ein Rechtsgeschäft, welches der durch einstweilige Verfügung bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. als deren Vertreter abschließt, wirksam, wenn der Antragsteller dem Antragsgegner den Nachweis über die Hinterlegung der Sicherheit, von der die Wirksamkeit der Verfügung abhängig gemacht ist, nicht innerhalb der Frist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO. zustellen läßt?
Wie wirkt ein Gesetz, das sowohl den Abschluß wie die Erfüllung eines Vertrags verbietet, auf einen Vertrag, der vor seinem Inkrafttreten geschlossen, aber noch nicht erfüllt worden ist?
1. In welcher Art haftet die Eisenbahn für Frachtgut vor Beginn und nach Beendigung des eigentlichen Transports?
2. Grobes Verschulden der Eisenbahnangestellten bei Verwahrung des Frachtguts.
Zur Berechnung des Versicherungswerts eines Binnenschiffs im Verhältnis zur Versicherungssumme. Zeitpunkt für die nachträgliche Feststellung des Versicherungswerts.
Sind die Bestimmungen des § 4 der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 (RGBl. S. 1968) über den Ausschluß des Rechtswegs anwendbar auf vorher, gemäß der Verordnung vom 15. Januar 1919 (RGBl. S. 64), erfolgte Enteignungen?
Ist das Urteil unter allen Umständen aufzuheben, wenn der Instanzrichter bei der Vertragsauslegung unrichtig davon ausgegangen ist, daß deutsches Recht anzuwenden sei?
Haftet der Versicherungsnehmer einer Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl für ein Verschulden des Wächters, durch den er seiner Obliegenheit, die versicherten Räume bewachen zu lassen, nachkommt, als eines Erfüllungsgehilfen?
1. Ist gegen ein Urteil, durch das die Sache nach § 539 ZPO. an die erste Instanz zurückverwiesen wird, die Revision statthaft?
2. Ist eine Vereinbarung der Parteien, durch die sich der Kläger verpflichtet, die Klage zurückzunehmen, rechtswirksam? Steht sie insbesondere der Fortsetzung des anhängigen Rechtsstreits durch den Kläger entgegen?
1. Ist die Auslegung einer irrevisiblen Polizeiverordnung durch das Berufungsgericht für die Entscheidung, ob sie den Schutz eines bestimmten Gewerbebetriebs bezweckt, maßgebend?
2. Gewerbebetrieb als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.