Findet die Vorschrift des § 36 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 über die Verzinsung der Entschädigungssumme auch auf den Fall Anwendung, daß gemäß § 16 freiwillige Abtretung stattgefunden hat?
Kann die bei einem Eisenbahnunfalle verletzte Ehefrau wegen Aufhebung oder Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit Schadensersatz von dem Betriebsunternehmer verlangen, wenn sie als Geschäftsgehilfin des Ehemannes thätig gewesen ist? Steht der § 211 A.L.R. II. 1 einem solchen Anspruche entgegen?
Rechtliche Natur des Benutzungsrechtes der Teilungsinteressenten an Separationswegen. Steht den Beteiligten der Rechtsweg offen gegen Verfügungen des Gemeindevorstandes, dem die Auseinandersetzungsbehörde die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten übertragen hat?
Können die Medizinalbeamten in Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung Vergütung für ihre im ortspolizeilichen Interesse ausgeübte Thätigkeit verlangen?
Besteht in Ansehung der Beweislast ein Unterschied, je nachdem auf einen Grenzüberbau und die Verpflichtung, ihn zurückzurücken, das preußische Landrecht, oder das Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung gebracht wird?
1. In welchem Umfange haftet eine juristische Person außerkontraktlich für unerlaubte Handlungen ihrer Organe oder Angestellten, insbesondere der Staat für unerlaubte Handlungen seiner Beamten?
2. Wird auch ohne persönliches Verschulden für den durch eine Polizeiübertretung verursachten Schaden gehaftet?
3. Bezieht sich die Vorschrift in § 366 Nr. 9 St.G.B. nur auf bewegliche Gegenstände, oder auch auf mit dem Boden dauernd verbundene Anlagen?
1. Kann der Fiskus Stempelforderungen im Wege der Ausrechnung geltend machen?
2. Unterliegen Cessionsurkunden nach Art. 1 Nr. 2 des das Erbschaftssteuergesetz vom 30. Mai 1873 abändernden Gesetzes vom 19. Mai 1891 sowie nach Tarifstelle 56 Abs. 2 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 dem Schenkungsstempel, wenn die Cession schenkungshalber erfolgt ist, dies aber in der Urkunde keinen Ausdruck gefunden hat?
Kann der Ehemann in einem zwischen ihm und seiner Ehefrau schwebenden Ehescheidungsprozesse durch einstweilige Verfügung zur Zahlung eines Kostenvorschusses für den Anwalt der Frau angehalten werden, wenn der Güterstand sich nach den Bestimmungen der §§ 1363-1425 B.G.B. regelt?
1. Auslegung der Bestimmungen eines Genossenschaftsstatutes über die Aufnahme neuer Mitglieder.
2. Begriff eines "öffentlichen" Schlachthauses im Sinne des § 23 Gew.O.
3. Vertrag zu Gunsten Dritter.