1. Form der Verpfändung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
2. Bedarf der Vertrag, durch welchen sich jemand verpflichtet, einen Geschäftsanteil an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Pfande zu bestellen, der gerichtlichen oder notariellen Form?
1. Verhältnis der Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund zu späteren Klagerweiterungen.
2. Inwiefern ist der Kommissionär berechtigt, von dem ihm schadensersatzpflichtigen Vertragsgegner auch denjenigen Schaden einzuklagen, welcher nicht ihm, sondern seinem Kommittenten entstanden ist?
Kann die Anfechtung nach §§ 29 flg. K.O. wirksam durch eine Erklärung erfolgen, die außerhalb eines Prozeßverfahrens dem Anfechtungsgegner gegenüber abgegeben wird? Genügt es, daß sie in einem vorbereitenden Schriftsatze erklärt, und dieser dem Anfechtungsgegner zugestellt wird?
Können in der Zeit zwischen dem Abschlusse des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister Beschlüsse der Gesellschaft mit Kraft für die einzutragende Gesellschaft gefaßt werden? Setzt die erneute Aufforderung im Sinne des § 21 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister voraus?
1. Ist die Erlassung eines Teilurteils erforderlich, wenn mit der Klage auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses und auf Leistung des Offenbarungseides die Klage auf Zahlung der geschuldeten Summe verbunden ist, und die Klage begründet erscheint?
2. Sind die Voraussetzungen der Feststellungsklage erforderlich für eine Verurteilung zur Zahlung unter Vorbehalt der Feststellung des Betrages und für die Feststellung einer nicht ziffermäßig bestimmten Geldforderung?
3. Bedarf es zur Feststellung der nicht ziffermäßig bestimmten Forderung eines Pflichtteilsberechtigten auch der Entscheidung über die Anrechnung von Zuwendungen und über die Aufrechnung von Gegenforderungen?
Müssen Willenserklärungen, die der Schulvorstand im Namen der von ihm vertretenen Schulgemeinde abgibt, um rechtsgültig zu sein, von allen Mitgliedern des Schulvorstandes abgegeben werden?