1. Begriff des Erbbaurechts; Zulässigkeit seiner Bestellung unter Bedingungen und Zeitbestimmungen?
2. Unterliegt der Vertrag wegen Begründung eines Erbbaurechts dem Immobiliarstempel nach Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895?
Ist ein eigenhändiges Testament gültig, wenn sich die Unterschrift des Testators nur auf einem verschlossenen Umschlage vorfindet, der die Bemerkung enthält, daß derselbe das Testament des Unterschreibenden enthalte?
1. Ist ein Landesgesetz, das für den Umfang einer ganzen Ortschaft das Halten von Schweinen verbietet und dadurch dort den Betrieb von Schweinemästereien verhindert, der Reichs-Gewerbeordnung gegenüber gültig? Steht nicht wenigstens in entsprechender Anwendung der §§ 51. 52 dieses Gesetzes den durch die Erlassung eines solchen Landesgesetzes betroffenen Schweinemästern ein Anspruch auf Entschädigung zu?
2. Greifen hier die Grundsätze des gemeinen Rechts über die für Aufhebung wohlerworbener Rechte durch die Gesetzgebung zu leistende Entschädigung ein?
Sind die Enkel eines Erblassers zur gesetzlichen Erbfolge berufen, wenn ihr Parens durch Beschränkung auf den Pflichtteil von der Erbfolge ausgeschlossen ist? Wann trifft das letztere zu?
Zur Auslegung des § 25 Nr. 2 der auf Grund des preußischen Gesetzes vom 16. September 1899, betr. die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheitskommissionen, erlassenen Dienstanweisung vom 23. März 1901.
Kann ein die Revisionssumme übersteigender Wert des Beschwerdegegenstandes als glaubhaft gemacht angenommen werden, wenn der Revisionskläger in der Berufungsinstanz Erhöhung der ihm in erster Instanz zugesprochenen Summe beantragt, das Maß dieser Erhöhung aber ganz dem richterlichen Ermessen überlassen hatte?
Ist die Einrichtung einer Gasröhrenleitung in einer bereits bestehenden Ortsstraße als Einrichtung einer Anlage im Sinne des § 150 preuß. Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 anzusehen?
Unter welchen Voraussetzungen ist ein zwischen Eheleuten unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Fall der Scheidung geschlossener Vergleich, in welchem der Frau eine Jahresrente ausgesetzt ist, als Leibrentenvertrag im Sinne der Tarifst. 36 zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 zu verstempeln?
Unterschied zwischen Familienfideikommiß und Familienstiftung. Wie ist das Verhältnis der nutzungsberechtigten Familienmitglieder zur Familienstiftung und zum Stiftungsvermögen gestaltet? Kann das Einkommen der nutzungsberechtigten Familienmitglieder aus dem Stiftungsvermögen, wenn dieses in Grundstücken angelegt ist, als ein solches angesehen werden, welches im Sinne des Reichsgesetzes über die Doppelbesteuerung aus Grundbesitz herrührt? Begriff des Einkommens aus Grundbesitz im Sinne des vorbezeichneten Reichsgesetzes.