Ist die Bestimmung des §. 332 Abs. 1 C.PO., wonach bei dem Ausbleiben einer oder beider Parteien im Termine zur Beweisaufnahme gleichwohl die Beweisaufnahme insoweit zu bewirken ist, als dies nach Lage der Sache geschehen kann, auf den Fall zu beschränken, daß die Benachrichtigung der ausgebliebenen Partei oder Parteien von dem Termine erfolgt ist?
1. Freie Würdigung des Richters bei Schadensersatzansprüchen.
2. Ist die Abweisung in angebrachter Art in dem Sinne, daß die nämliche Klage mit besserer Substanziierung von neuem erhoben werden kann, nach den Grundsätzen der Civilprozeßordnung statthaft?
Inwiefern ist im Anwaltsprozesse die Beglaubigung eines zuzustellenden Schriftstückes durch den Anwalt ein wesentliches Erfordernis des Zustellungsaktes?
Ist auf den Antrag des Revisionsbeklagten, den im Verhandlungstermine nicht erschienenen Revisionskläger, welcher das Rechtsmittel zurückgenommen hat, der Revision verlustig zu erklären, Versäumnisurteil zu erteilen?
Recht eines Gläubigers auf Sicherstellung seiner Forderung im Sinne des §. 23 Ziff. 2 der Konkursordnung. Kann die Begünstigung eines Gläubigers durch bloß passives Verhalten des Gemeinschuldners geschehen?
1. Kann der Anspruch auf die Erziehung der ehelichen Kinder mit dem Verfahren in Ehesachen verbunden werden?
2. Voraussetzungen der Zulässigkeit der Trennung von Tisch und Bett.
Wechsel der Gerichtsmitglieder bei den mündlichen Verhandlungen im Prozesse. Urteilsfällung durch diejenigen Richter, welche der Schlußverhandlung beigewohnt haben.
Ist eine Beschwerde gegen das Verfahren des Landgerichtes mit Umgehung des Berufungsgerichtes in der Revisionsinstanz zulässig?
Außergerichtliches Geständnis als Beweismittel. Freie Stellung des Richters bei Ermittelung der Existenz und der Größe eines Schadens.