Über die Frage, ob die Vertretung des verhinderten ordentlichen Vorsitzenden eines Senates durch das dienstälteste Senatsmitglied dauernd oder vorübergehend ist. Inwieweit unterliegt die Frage der Nachprüfung durch das Revisionsgericht?
Fällt unter das Aufwertungsverbot des § 66 AufwG. auch ein Hypothekendarlehen, das eine Bank zur Verstärkung ihrer Betriebsmittel bei einer Versicherungsaktiengesellschaft aufgenommen hat?
Über die Sittenwidrigkeit der Unterstützung eines Streikes, die durch Organe einer zur Einhaltung der Friedenspflicht verpflichteten Gewerkschaft geleistet wird.
1. Zum Begriff der unrichtigen Inhaltsangabe nach Art. 7 Abs. 4 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (IÜ.).
2. Ist die unrichtige Angabe des Inhalts einer Sendung im Frachtbrief zur Herbeiführung einer Frachtverkürzung im Sinne des § 3 Abs. 2 der Ausführungs-Bestimmungen zu Art. 7 IÜ. geeignet, wenn die Eisenbahnbeamten bei pflichtmäßiger Prüfung die Unrichtigkeit erkennen können?
3. Erlischt der Anspruch der Eisenbahn auf Zahlung eines Frachtzuschlags, wenn ihre Beamten es unterlassen, den Empfänger vor der Annahme der Sendung darauf hinzuweisen, daß deren Inhalt im Frachtbrief unrichtig angegeben ist?
4. Rechtliche Natur der Frachtzuschläge nach Art. 7 Abs. 4 IÜ. Wann haftet der Empfänger dafür?
1. Wird der Besitzstand des bisherigen mittelbaren Besitzers beseitigt, wenn der unmittelbare Besitzer, der eine Sache gemäß § 868 BGB. für ihn im Besitz hat, mit einem Dritten ebenfalls ein Rechtsverhältnis nach § 868 BGB. begründet, dem zufolge er nunmehr den Besitz für diesen ausüben will?
2. Gilt der Satz, daß für den Wertersatz der Tag des Urteils maßgebend ist, auch dann, wenn es sich um Wertersatz für Waren handelt, die zum Verkauf bestimmt sind?
3. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB. bei Schadensersatzansprüchen, die auf die §§ 989, 990 BGB. gegründet sind.
1. Über die Ansprüche, die deutschen Verkäufern oder Unternehmern aus Reparations-Sachlieferungsverträgen gegen das Deutsche Reich zustehen.
2. Ist zurzeit der Rechtsweg für solche Ansprüche zulässig?
3. Inwieweit ist das im Schlußprotokoll der Londoner Konferenz vom 16. August 1924 enthaltene Abkommen als innerdeutsches Recht zu behandeln?
1. Zur Frage der Kondiktion der Auflassung. 2. Kann noch, nachdem die Klage eines Miteigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe eines Grundstücks an ihn rechtskräftig abgewiesen ist, ein anderer Miteigentümer gegen den Besitzer auf Herausgabe des Grundstücks an alle Miteigentümer klagen?
3. Nach welchen Grundsätzen ist die Höhe der Sicherheit zu bemessen, wenn ein Miteigentümer auf Herausgabe eines Grundstücks an alle Miteigentümer klagt und der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen geltend macht, der Kläger sich aber erbietet, die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden?
Kann eine in der Inflationszeit gegründete Aktiengesellschaft von einem Gründer, der bei der Feststellung des Gesellschaftsvertrags Aktien übernommen hat, wegen der später eingetretenen weiteren Geldentwertung nachträglich Aufwertung der Einlage verlangen?
Inwieweit wird das Recht des ursprünglichen Gläubigers auf Aufwertung einer abgetretenen Forderung durch Vereinbarungen beeinflußt, die der Schuldner mit dem neuen Gläubiger getroffen hat, oder durch Zahlungen, die der Schuldner an den neuen Gläubiger geleistet hat?
Wann ist im Sinne des Art. III § 14 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171) eine Hypothek als vom Erwerber des belasteten Grundstücks oder für seine Rechnung abgelöst anzusehen?