Zum Begriffe der Klagänderung. Wirkung der Indossierung eines gezogenen Wechsels an den Akzeptanten nach Verfall des Wechsels. Rechtsstellung des Ausstellers eines gezogenen Wechsels gegenüber dem Akzeptanten, wenn ein Indossatar des Wechsels wegen seines Regreßanspruchs an den Aussteller gegen diesen ein Urteil erstritten und den Anspruch an den Akzeptanten abgetreten hatte; kann der Aussteller mit Erfolg klagen auf Grund des § 767 Z.P.O., wenn der Akzeptant die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil betreibt?
Unterliegen die nach § 36 Abs. 2 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 von der Entschädigungssumme vom Tage der Enteignung ab geschuldeten Zinsen der vierjährigen Verjährung nach § 197 B.G.B.?
Kann die beim Bayerischen Obersten Landesgerichte eingelegte Revision bis zur Entscheidung desselben über seine Zuständigkeit in einem beim Obersten Landesgerichte eingereichten Schriftsatze begründet werden, der von einem bayerischen Anwalte und nicht von einem beim Reichsgerichte zugelassenen Anwalte unterzeichnet ist?
Aufnahme des durch Eröffnung des Konkurses unterbrochenen Verfahrens gegenüber dem Konkursverwalter, wenn der Prozeß wegen eines nicht in einer Geldforderung bestehenden Anspruchs anhängig ist.
Ist der Gläubiger verpflichtet, dem Bürgen (Selbstschuldnerbürgen) von einem gegen den Hauptschuldner eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren Nachricht zu geben? Kann die Vorschrift des § 1166 B.G.B. hier analog angewendet werden? Ergibt sich eine Benachrichtigungspflicht aus einer bisher in dem Verhältnisse zum Bürgen vom Gläubiger eingehaltenen Geschäftsübung?
Hat der Gewalthaber in das nach § 1640 B.G.B. dem Vormundschaftsgerichte einzureichende Verzeichnis die einzelnen Bestände einer Erbschaft mit aufzunehmen, die ihm selbst als befreiten Vorerben angefallen und künftig dem Kinde als Nacherben herauszugeben ist?
Zum Begriff der öffentlichen gemeinen Reallasten. Gehören Patronatslasten dazu und können sie durch Vertrag mit dinglicher Wirksamkeit erweitert werden?
Sind Verpflichtungen, die durch Koloniekonsens dem Unternehmer einer neuen Ansiedelung zugunsten einer Kirchengemeinde auferlegt werden, als kirchliche Lasten anzusehen, und haben sie dingliche Wirksamkeit?
Können Miterben eine Nachlaßforderung nur gemeinschaftlich kündigen?
Steht das Recht, Hinterlegung einer fälligen Nachlaßschuld zu verlangen (§ 2039 Abs. 2 B.G.B.), dem Miterben auch gegen den Schuldner zu, der zugleich Miterbe ist?
Inwieweit kann der Schuldner-Miterbe Anrechnung seiner Schuld auf seinen Erbteil verlangen?
Bedingt die Haftpflicht des Schank- und Speisewirts (Restaurateurs) für die verkehrssichere Beschaffenheit der Gasträume die Schadloshaltung des Gastes, der infolge mangelhaften Zustandes der Räume oder der darin angebrachten Vorrichtungen einen Unfall erlitten hat, auch dann, wenn der Mangel, der bereits bei Abschluß des Vertrages vorhanden war, ihm nicht zur Schuld gereichte? Hat der Gast die Schuld des Wirts, oder hat der Wirt seine Nichtschuld zu beweisen? Umfang der Beweislast?