1. Steht dem Grundstückseigentümer, wenn eine Briefhypothek wegen teilweiser Nichtentstehung der Forderung zum Teil Eigentümergrundschuld geworden ist, gegen den Gläubiger ein Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes an dem Hypothekenbriefe zu?
2. Genügt zur Übertragung einer solchen Teileigentümergrundschuld statt der Übergabe des Briefes die Abtretung des Anspruches des Eigentümers gegen den Hypothekengläubiger auf Vorlegung des Briefes an das Grundbuchamt? Genügt die im § 1117 Abs. 2 B.G.B. bezeichnete Vereinbarung für sich allein, ohne daß wenigstens der Stammbrief dem Grundbuchamte eingereicht wird?
Können die Gläubiger noch Anfechtungsklage erheben, nachdem der Anfechtungsbeklagte das ihm mit der Auflage demnächstiger Rückerstattung Zugewendete wieder erstattet hat? Unterschied zwischen Scheingeschäft und Erwerb durch eine vorgeschobene Person.
Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage auf Entschädigung gegen eine Gemeinde, die darauf gestützt wird, daß der Kläger aus dem Besitz des ihm gehörigen Grund und Bodens zugunsten der Gemeinde durch die Polizeibehörde entsetzt worden ist?
Kann vor Erlaß des endgültigen Schiedsspruches eine schiedsrichterliche Entscheidung, die den Charakter einer Zwischenentscheidung im Sinne des § 303 Z.P.O. trägt, selbständig mit der Klage aus § 1041 Z.P.O. angefochten, oder ein Vollstreckungsurteil zu solcher Entscheidung erlassen werden?
1. Kann ein von einem Kaufmann in seinem eigenen Interesse mit einem Angestellten geschlossener Vertrag, durch welchen er dessen jährliches Gehalt auf 1500 M festsetzt, während er sich gleichzeitig der Ehefrau des Angestellten gegenüber verpflichtet, dieser jährlich fortlaufend einen weiteren Betrag zu zahlen, durch die Gläubiger des Angestellten mit Erfolg angefochten werden?
2. Kann ein solcher Anspruch der Ehefrau von den Gläubigern des Ehemannes gepfändet werden?
Tritt im Falle des nach Zustellung des Berufungsurteils und vor Einlegung der Revision eingetretenen Todes einer Partei eine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn die Partei zwar nicht durch einen für die Revisionsinstanz bestellten Prozeßbevollmächtigten vertreten ist, aber noch ihr Prozeßbevollmächtigter aus der Berufungsinstanz vorhanden ist?
Ist der Abtretungsstempel zu erheben, wenn Testamentsvollstrecker als solche ein Nachlaßgrundstück verkaufen und in der über den Verkauf errichteten Urkunde erklären, daß sie die Kaufgelderforderung an den -- alleinigen -- Erben abtreten?
Bedarf ein Gesellschaftsvertrag, mit dem der Zweck verfolgt wird, Grundstücke, die dritten Personen gehören, für die Gesellschaft zu erwerben und unter Zerteilung mit Vorteil weiter zu veräußern, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?