Zinspflicht des Fiskus. Leidet die Vorschrift, daß der Zinsenlauf aufhören soll, sobald die rückständigen Zinsen die Höhe des Kapitales erreicht haben, auf Prozeßzinsen Anwendung?
Immerwährende Personalservitut zu Gunsten einer Sozietät. Voraussetzungen der Entstehung und des Fortbestandes eines Personenvereines. Ist die Mehrheit der Mitglieder zur Geltendmachung der Rechte des Vereines befugt?
Expropriation. Hat der Servitutberechtigte Anspruch auf Entschädigung wegen Behinderung in der Benutzung eines öffentlichen Weges, wenn ihm diese Benutzung in Verbindung mit der Expropriation eines Teiles des dienenden Grundstückes entzogen wurde?
Haftet der Verkäufer eines Grundstückes dem Käufer wegen Realservituten, welche auf demselben ruhen, nur wenn er deren Abwesenheit versprochen, oder wenn er sie arglistig verschwiegen hat?
Geht die durch eine Vormerkung im Grundbuche gesicherte Verpflichtung zur Auflassung einer Gutsparzelle bei der notwendigen Subhastation in Ermangelung entgegenstehender Festsetzungen des Zuschlagsbescheides auf den Erwerber über?
Wie regelt sich bei einer Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften die Beweislast im Falle der Klage auf Feststellung des vereinbarten Verhältnisses der Teilnehmer an Gewinn und Verlust, oder der Klage auf Teilung des erzielten Gewinnes, bezw. Verlustes, wenn die Parteien darüber einig sind, daß die Anteile an Gewinn und Verlust als ungleiche vereinbart seien, jede Partei aber das Verhältnis der Anteile in verschiedener Weise angiebt?
Inwiefern wird der Kommanditist, dem die Einlage zurückgezahlt wurde, von der ihm nach Art. 165 Abs. 5 H.G.B. auferlegten Haftung durch Zahlung von Gesellschaftsschulden befreit?
1. Ist bei Festsetzung der der Witwe des Getöteten zu gewährenden Rente auf die mutmaßliche Lebensdauer des letzteren Rücksicht zu nehmen?
2. Inwiefern ist es gestattet, die den Kindern zu gewährende Rente auf unbestimmte Zeitdauer zuzusprechen?
1. Geltung der Übereinkunft der Zollvereinsstaaten wegen Erteilung von Erfindungspatenten und Privilegien vom 21. September 1842 im Großherzogtume Hessen. Deren landständische Genehmigung und Publikation? Auslegung der Artt. 3 und 7 dieser Konvention.
2. Umwandelung eines Landespatentes in ein Reichspatent. Erfindungsbesitz eines Dritten vor der Umwandelung. Einwand des unredlichen Besitzerwerbes. Schutz des Erfindungsbesitzers in der seitherigen Benutzung nach erfolgter Umwandelung. Qualitative, quantitative und territoriale Schranken?