Festsetzung einer von der Straßenflucht verschiedenen Baufluchtlinie. Kann wegen der infolgedessen eintretenden Verringerung der Bebaubarkeit eines Grundstücks Entschädigung verlangt werden?
Geht der Eigentümer des aus § 8 Abs. 2 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 sich ergebenden Vorteils bezüglich des Umfangs der Entschädigung dadurch verlustig, daß er das Restgrundstück veräußert, bevor er das auf Herbeiführung des Entschädigungsfeststellungsverfahrens gerichtete Verlangen an die Stadtgemeinde gestellt hat, aber nachdem der Entschädigungsanspruch in seiner Person durch Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 entstanden ist?
1. Zum Begriffe der Schenkung unter Lebenden im Sinne des Reichserbschaftssteuergesetzes. Bereicherungsabsicht.
2. Besteht für den vermögenden Arbeitgeber eine besondere "sittliche Pflicht" im Sinne des § 56 Abs. 2 des genannten Gesetzes zur Gründung und Ausstattung von Unterstützungskassen für die Witwen und Waisen der Angestellten?
Unterliegt ein Vertrag, durch den der Verleger einer Zeitung einem anderen gegen Entgelt und auf Zeit den Betrieb des Inseratenteils der Zeitung überläßt, als Pachtvertrag dem Stempel nach Tarifst. 48b zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895?
1. Kollegiale Geschäftsgebräuche der Rechtsanwälte. Einfluß auf den Inhalt der Berufspflichten?
2. Materielle Rechtskraft des Urteils auf Widerspruchsklage.
Unterliegen Ansprüche eines Kaufmanns aus einem sog. Bauentreprisevertrage auf das Entgelt für die Herstellung von Bauten der kurzen Verjährung des § 196 Nr. 1 B.G.B.?1
1. Beweislast bei der Klage auf Einwilligung zur Rückzahlung einer Arrestkaution.
2. Welches örtliche Recht entscheidet hinsichtlich der Schadensersatzpflicht des Arrestlegers?
3. Ist der Arrestleger, wenn der Arrest als ungerechtfertigt aufgehoben ist, unbedingt zum Ersatze des dem Schuldner durch die Arrestanlegung verursachten Schadens verpflichtet?
4. Bedeutung der Arrestkaution nach §. 801 Abs. 2 C.P.O.
Ist, wenn die Beschwerde des Revisionsklägers sowohl die Klage als die Widerklage betrifft, der Gegenstand der die Klage und die Widerklage betreffenden Revisionsbeschwerden in Ansehung der Revisionssumme zusammenzurechnen?