Ist der Widerspruch der Frau gegen die Scheidung zu beachten, wenn sie unfruchtbar geworden ist, weil der Mann sie mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt hat?
Unter welchen Voraussetzungen können Handlungen des Abkömmlings, die zeitlich nach der Testamentserrichtung liegen, bei der Pflichtteilsentziehung gemäß § 2333 Nr. 1 bis 5 BGB. berücksichtigt werden?
Zum Begriff "Pachtverhältnis über Räume" in Fällen, in denen die Pacht außer Räumen auch noch andere Gegenstände, wie einen Gewerbebetrieb und Grundflächen, umfaßt.
1. Kann der Kläger, der gegen das seine Berufung zurückweisende und auf die Anschlußberufung des Beklagten die Klage in vollem Umfang abweisende Versäumnisurteil Einspruch eingelegt hat, seine Berufung ohne Einwilligung des Beklagten zurücknehmen und damit die Anschlußberufung unwirksam machen?
2. Tritt die Beseitigung der Versäumnisfolgen ohne Rücksicht darauf ein, ob der Säumige im Einspruchsschriftsatze beschränkte Sachanträge angekündigt hat?
Kann nach sudetendeutschem (österreichischem) Recht der beschränkt haftende Erbe zur Zahlung nach Kräften der Verlassenschaft verurteilt werden, wenn der Nachlaß überschuldet ist und der Gläubiger sich eine Vollstreckungsmöglichkeit erst durch Gläubigeranfechtung verschaffen will?
Ist, wenn ein Miterbe seinen Erbanteil verpfändet, das gesetzliche Vorkaufsrecht eines anderen Miterben (§ 2034 BGB.) als ein Recht im Sinne der §§ 1249, 1273 BGB. anzusehen?
1. Unter welchen Umständen kann ein Ehegatte trotz völliger Zerrüttung der Ehe Verfehlungen des anderen Ehegatten noch als ehezerstörend empfinden?
2. Kann auch dann, wenn die Frau dem Mann in seinem Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetriebe Dienste leistet, angenommen werden, daß die häusliche Gemeinschaft aufgehoben sei?
1. Sind Vereinbarungen über die Zuständigkeit der Gerichte auch für Schiffahrtsgerichte zulässig?
2. Beschränkt sich die Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte auf die Entscheidung von Binnenschiffahrtssachen? Oder haben jene Gerichte, wenn ein auf unerlaubte Handlung gestützter Schadensersatzanspruch zugleich auf einen anderen Rechtsgrund gestützt wird, über den anderen Rechtsgrund mitzuentscheiden?