Unterliegen die Ansprüche desjenigen, der als Geschäftsführer ohne Auftrag für den blutmäßigen Vater eines unehelichen Kindes diesem den Unterhalt gewährt hat, der vierjährigen Verjährung des § 197 BGB.?
1. Hat der im Unterhaltsprozeß verurteilte uneheliche Vater ein berechtigtes Interesse (Rechtsschutzinteresse) an der Erhebung der verneinenden Abstammungsklage?
2. Darf die erbbiologische Begutachtung von vornherein als aussichtslos bezeichnet werden, wenn Anhaltspunkte für einen Mehrverkehr der Kindesmutter vorliegen?
1. Sind die Anwartschaftsrechte aus einer bedingten Nacherbfolge abtretbar?
2. Zum Begriff der Teilungsanordnung.
3. Welchen Anforderungen muß die Feststellung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Bestimmungen genügen?
Ist bei der Umstellung einer auf Danziger Gulden lautenden Forderung in Reichsmark der höhere Umrechnungssatz von 70 Rpf. für einen Gulden, soweit seine Anwendung von der Inländereigenschaft des Gläubigers abhängt, auch dann maßgebend, wenn der Vorteil daraus nicht dem inländischen Gläubiger, sondern nur ausländischen Berechtigten zugute kommen würde?
Wer ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn die für die Haltereigenschaft wesentlichen Merkmale bei keiner von mehreren Personen, die am Betriebe des Wagens beteiligt sind, in vollem Umfange zutreffen?
Wird durch die Berichtigung eines Urteils nach § 419 ÖstZPO. eine neue Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt oder läuft die Frist von der ursprünglichen Zustellung des Urteils ab?
Wirkt bei einer zur Einziehung abgetretenen Forderung die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht auch gegenüber dem Abtretenden als Verzicht auf den Anspruch?