1. Hat ein durch die Kriegsverhältnisse Betroffener, nachdem der Gegner Revision eingelegt hat, in seinem Prozeßbevollmächtigten für das Berufungsverfahren noch "einen zur Wahrnehmung seiner Rechte berufenen Vertreter"?
2. Steht demjenigen, der eine Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft und im Besitz hat, gegen den Beschädiger der Sache ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zu?
3. Hat die Reichsbahn für Baustellen an der Bahnstrecke, insbesondere für einen im Bau befindlichen Wegübergang, eine Verkehrssicherungspflicht?
4. Ist das Bemühen eines Schrankenwärters, ein Hindernis auf der Bahnstrecke zu beseitigen und das Auffahren eines Zuges zu verhüten, Ausübung öffentlicher Gewalt oder bürgerlichrechtliche Betätigung?
5. Ist ein Unfall "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" geschehen, wenn zwar im Augenblick seines Eintretens die Antriebskraft des Fahrzeuges nicht mehr bestand, aber die verkehrsgefährdende Lage, die den Unfall ermöglichte, noch durch die Bewegung des Fahrzeuges herbeigeführt worden war?
1. Kann die Widmungserklärung des Stifters durch eine Erklärung der Stiftungsbehörde ersetzt werden?
2. Wann kommt einer behaupteten Stiftung, solange es ungewiß ist, ob sie entstanden ist, für den darüber geführten Rechtsstreit die Parteifähigkeit zu?
1. Über die Rechtsnatur des sogenannten Altenteils mecklenburgischer Landarbeiter und zur Frage, ob der Anspruch auf Altenteil durch den Wegzug des Berechtigten vom Gute verloren geht.
2. Zur Beweislage in Streitfällen darüber, ob der sogenannte Altenteilsbrauch auf einem bestimmten Gute fortbesteht.
Bietet gegenüber dem Anspruch auf Schmerzensgeld die Forderung aus einem Versicherungsvertrag auf Entschädigung für die Vermögenseinbuße aus einem Unfall eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB.?
Kann der Verleger einer Zeitung seinen Schriftleiter zur Veröffentlichung eines Widerrufs ehrenkränkender Ausführungen und zur Unterlassung künftiger Beleidigungen anweisen und seinem Willen durch Zwang Geltung verschaffen?
Gehen beim zweiten Erbfall nach dem Zeitpunkt, in dem eine Besitzung Erbhof geworden ist, die Anerben der vierten Ordnung denen der zweiten und der dritten Ordnung ohne Rücksicht darauf vor, ob in jenem Zeitpunkt Söhne oder Sohnessöhne des ersten Erbhofbauern vorhanden gewesen oder noch vorhanden sind?
1. Steht den Präsidenten der Einzelkammern der Reichskulturkammer eine Ordnungsstrafgewalt auch gegenüber solchen Personen zu, die wegen nur geringfügiger oder gelegentlicher Ausübung einer Kulturtätigkeit von der Zugehörigkeit zur Einzelkammer befreit sind?
2. Ersetzt bei Arbeitsverträgen mit Kulturausübenden die arbeitsamtliche Zustimmung das Erfordernis der Kammerzugehörigkeit?