Nach welchen Grundsätzen ist beim Rückgriff des Reiches gegen einen Gerichtsvollzieher wegen Amtspflichtverletzung gegenüber einem Vollstreckungsgläubiger (Verstoß gegen erbhofrechtliche Vollstreckungsbeschränkungen) der Grad des dem Gerichtsvollzieher zur Last fallenden Verschuldens zu bestimmen?
1. Zum Begriff der Diensterfindung. 2. Inwieweit wird die Auswirkung von Tarifordnungen auf bereits bestehende Arbeitsverhältnisse durch den sogenannten Günstigkeitsgrundsatz eingeengt?
1. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn eine Arresthypothek entgegen der Vorschrift des § 932 Abs. 2 in Verbindung mit § 867 Abs. 2 ZPO. auf mehreren Grundstücken als Gesamthypothek eingetragen worden ist?
2. Tritt die Folge des § 839 Abs. 3 BGB. auch dann ein, wenn durch den unterlassenen Rechtsbehelf zwar die Beseitigung der schädigenden Amtshandlung, aber nicht die Abwendung des Schadens zu erreichen, hierfür vielmehr die Stellung eines neuen Antrags erforderlich gewesen wäre?
Können nach den in Österreich, im Sudetenland und im Protekterat Böhmen und Mähren geltenden Prozeßgesetzen die Gründe für die Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe nach dem großdeutschen Ehegesetz durch Parteivernehmung bewiesen werden?
1. Ist die Vollstreckungsbehörde, die einen von ihr im Verwaltungszwangsverfahren gepfändeten Geschäftsanteil an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch freihändige Veräußerung verwerten will, verpflichtet, vor Erlaß der dahingehenden Anordnung den Pfandschuldner zu hören?
2. Ist die Vollstreckungsbehörde durch vorgehende Pfändungspfandrechte an der Verwertung eines von ihr gepfändeten GmbH.-Anteils gehindert?
3. Bedarf der auf freihändige Veräußerung eines gepfändeten GmbH.-Anteils gerichtete Vertrag der gerichtlichen oder notarischen Beurkundung?
4. Kann im ordentlichen Rechtswege nachgeprüft werden, ob eine im Zwangsvollstreckungsverfahren getroffene Maßnahme der Vollstreckungsbehörde gegen die guten Sitten verstößt?
Darf im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestimmt werden, daß beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer durch Beschluß der Gesellschafterversammlung einem einzelnen Geschäftsführer die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft beigelegt werden kann?
1. Was ist unter der "erhaltenen Nachricht" in § 158 ABGB. zu verstehen?
2. Wann ist das Bestreiten der ehelichen Geburt nach § 158 ABGB., wann nach § 1594 BGB. zu beurteilen?
1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden?
2. Über die Voraussetzungen für die Annahme eines Verschaffungsvermächtnisses.