1. Wie ist das Ruhegehalt eines preußischen Kommunalbeamten zu berechnen, der vor seiner Zurruhesetzung neben seinem Gehalt aus seiner letzten Dienststelle noch ein Ruhegehalt aus seiner früheren Stelle als Wahlbeamter bezog?
2. Ist bei einem Beamten, der Versorgungsbezüge nach früherem und nach neuem Recht erhält, das Ruhegehalt, das beide zusammen nicht übersteigen darf, nach den geringeren Hundertsätzen des früheren Rechts oder nach den höheren des § 89 DBG. zu berechnen?
Wird bei Teilbewilligung des Armenrechts gemäß § 115 Abs. 2 ZPO. eine frühere Fristbestimmung zum Nachweise der Zahlung der Prozeßgebühr (§ 519 Abs. 6 ZPO.) bedeutungslos und müssen in solchem Falle Fristsetzung und Zahlungsaufforderung erneuert werden?
1. Zur Bindung des Vorerben (nach österreichischem Recht) durch fideikommissarische Substitution.
2. Hat ein Übereinkommen, in dem jemand verspricht, eine ererbte Liegenschaft und eine andere eigene Liegenschaft einem Dritten zu angemessenem Preise zu übergeben, die Bedeutung einer fideikommissarischen Substitution oder eines Veräußerungsverbotes?
3. Schließt ein Veräußerungsverbot notwendig auch ein Belastungsverbot ein?
1. Zur Frage der Gültigkeit einer in Böhmen erlassenen Polizeiordnung über die Streupflicht der Hauseigentümer bei Glatteis.
2. Haftet der Mieter, welcher die dem Hauseigentümer obliegende Streupflicht vertraglich übernommen, aber bei Glatteis nicht gestreut hat, dem auf auf dem Glatteise gestürzten Dritten?
Welche Bedeutung hat die Genehmigung des Verkaufes eines Grundstücks aus einem Nachlaß durch das Abhandlungsgericht nach tschechoslowakischem (österreichischem) Recht?
Kann die häusliche Gemeinschaft als aufgehoben angesehen werden, solange die Ehegatten noch einen, wenn auch eingeschränkten, gemeinsamen Haushalt führen?
1. Wird die Gültigkeit einer zwischen geschiedenen Ehegatten getroffenen Vereinbarung über die Unterhaltspflicht dadurch berührt, daß die Ehegatten einen nicht oder nicht mehr bestehenden Scheidungsgrund geltend gemacht hatten, insbesondere wenn die Vereinbarung nur die schon während des Scheidungsprozesses verabredete Wiederholung eines bereits damals geschlossenen Abkommens darstellt?
2. Kann der Rücktritt vom Verlöbnis eine unerlaubte Handlung darstellen?