Sind die eine Sachentscheidung enthaltenden Urteile in den Rechtsstreitigkeiten zur Feststellung der blutmäßigen Abstammung allgemein von Amts wegen zuzustellen oder kommt es darauf an, ob in dem Urteil die Vaterschaft bejaht oder verneint oder für nicht feststellbar erklärt worden ist?
Bestehen Vertragspflichten zwischen den Reichsautobahnen und den Arbeitern der beim Bau beschäftigten Unternehmer? Entstehen solche Vertragspflichten, wenn der Bauherr durch Zahlung von Vergütungen an die von ihm beschäftigten Fuhrunternehmer den Arbeitern anderer Unternehmer die Möglichkeit gewährt, die Fahrzeuge der Fuhrunternehmer zur Erreichung ihrer Arbeitsstellen zu benutzen? Übernimmt der Bauherr dadurch eine Verpflichtung zur Beförderung der Arbeiter, und werden dadurch die Führer der Fahrzeuge Erfüllungsgehilfen des Bauherrn?
Hat das rechtskräftige Sachurteil, durch das über eine Klage auf Feststellung der Abstammung gemäß § 256 ZPO. im gewöhnlichen Verfahren entschieden worden ist, die Wirkung, daß zwischen den gleichen Parteien eine davon abweichende Feststellung ausgeschlossen ist?
Kann der auf Scheidung der Ehe verklagte Ehegatte einen Schuldausspruch gegen den klagenden Ehegatten wegen eines Grundes zur Aufhebung der Ehe beantragen?
Kann die Frage, ob der Meistbietende bei Abgabe seines Gebotes geisteskrank gewesen ist, nach Erteilung des Zuschlages an ihn im Rechtsstreit gegen einen Beteiligten nachgeprüft werden?
1. Schließen die Bestimmungen des Wehr- und des Reichsleistungsgesetzes Ansprüche, die dem Wehr- (Reichs-) Leistungspflichtigen aus Anlaß der Inanspruchnahme nach Art. 131 Weim-Verf. (§ 839 BGB.) gegen das Reich erwachsen sind, oder den Rechtsweg für solche Ansprüche aus?
2. Welche Rechtsbeziehungen ergeben sich, wenn der Wehrleistungspflichtige in Ausführung der Inanspruchnahme dem Reiche schuldhaft unmittelbaren oder mittelbaren Schaden verursacht hat?
3. Ist für einen daraus hergeleiteten Anspruch des Reichs die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte vorgeschrieben und somit die Revision ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zulässig?
4. Kann eine selbständige Revision, die als solche vor der (selbständigen) Revision des Gegners eingelegt worden ist, infolge zu geringer Höhe der Beschwerdesumme aber als unzulässig verworfen werden müßte, als Anschlußrevision gehalten werden?
1. Ist für vermögensrechtliche Ansprüche der Geistlichen öffentlichrechtlicher Religionsgesellschaften aus ihrem Dienstverhältnis die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte begründet und demgemäß die Revision ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zulässig?
2. Handelt es sich um die Gültigkeit einer in der Evangelischen Landeskirche getroffenen Maßnahme, wenn Streit darüber besteht, ob ein Bescheid der Finanzabteilung eines evangelischen Konsistoriums zu Recht ergangen ist, durch den die Anrechnung anderweitiger Bezüge auf das Ruhegehalt eines Geistlichen angeordnet worden ist?
1. Setzt § 53 EheG. eine dauernde Unfruchtbarkeit des Scheidungsbeklagten voraus?
2. Wird die Annahme einer dauernden Unfruchtbarkeit schon dadurch ausgeschlossen, daß die Möglichkeit besteht, die Unfruchtbarkeit durch einen ärztlichen Eingriff zu beseitigen?