Muß der in einem Testamente ex re certa eingesetzte alleinige Erbe den Nachlaß nach Abzug der res certa an die Intestaterben des Testators herausgeben?
Hat die Geltendmachung der Kompensationseinrede die Wirkung einer Kündigung? Welchen Einfluß hat die bei der Bestellung der Grundschuld festgesetzte Befristung derselben auf die Kündbarkeit der derselben zu Grunde liegenden Darlehnsschuld?
Muß im Falle der §§. 388. 389 A.L.R. I. 21 der "Nachfolger" des Vermieters das Mietverhältnis, und zwar stets unter Gewährung der gesetzlichen Kündigungsfrist, aufkündigen, oder erlischt unter Umständen das Mietverhältnis auch ohne Kündigung, sobald das Verfügungsrecht des Vermieters über die vermietete Sache aufhört?
Inwieweit ist bei Feststellung einer Enteignungsentschädigung die thatsächliche Existenz und Wirkung eines nicht publizierten städtischen Bebauungsplanes zu berücksichtigen, in dessen Ausführung die Enteignung erfolgte?
Ist im Zwangsversteigerungsverfahren der eingetragene Gläubiger nach dem Gesetze vom 13. Juli 1883 zur Anfechtung ihm vorgehender Hypothekenforderungen auf Grund der Vorschriften des Reichsanfechtungsgesetzes auch dann befugt, wenn er einen der in den §§. 644. 702 C.P.O. erwähnten vollstreckbaren Schuldtitel nicht erlangt hat?
1. Was ist im Sinne des §. 112 des Allgemeinen Berggesetzes unter "Angabe des zu verhandelnden Gegenstandes" zu verstehen?
2. Können zum Betriebe eines Bergwerkes ausgeschriebene Beiträge (Zubußen) im Konkurse eines Gewerken als Massekosten (§. 51 Nr. 2 K.O.) nur dann angesehen werden, wenn sie nach Eröffnung des Konkurses ausgeschrieben oder eingefordert worden sind?
1. Kann die Unzulässigkeit des Rechtsweges in der Revisionsinstanz von dem die Revision verfolgenden Kläger geltend gemacht werden?
2. Inwieweit ist durch §. 47 des preußischen Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 bei Streitigkeiten der Beteiligten über die Tragung von Schulbaulasten der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen?
3. Anwendbarkeit des gedachten Gesetzes auf vor dem 1. April 1884 anhängig gemachte Sachen.
Behandlung der Korrealhypothek bei der Zwangsversteigerung eines der mitverhafteten Grundstücke mit Rücksicht auf den Anspruch des Subhastaten auf den Kaufgelderüberschuß.