Verliert eine vor dem Inkrafttreten der Vierten Vereinfachungsverordnung vom 12. Januar 1943 eingelegte unselbständige Anschlußberufung auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen wird? Wie ist über die Anschließung zu entscheiden?
1. Zur Frage der Rechtskraft, insbesondere, wenn auf verneinende Feststellungsklage dahin erkannt ist, daß ein vom Beklagten behaupteter (höherer) Anspruch auch zu dem den Gegenstand des Feststellungsbegehrens bildenden geringeren Teile nicht bestehe.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine vor dem Inkrafttreten der Vierten Vereinfachungsverordnung beim Berufungsgericht eingegangene schriftsätzliche Erklärung, daß die Berufung zurückgenommen werde, trotz unterbliebener Zustellung des Schriftsatzes mit dem Inkrafttreten der genannten Verordnung und der in ihr enthaltenen Beseitigung des Zustellungserfordernisses wirksam werden?
Nach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für den ehelichen Haushalt gemieteten Wohnung an den einen oder anderen Ehegatten, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort ("Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen?
2. Wie weit reicht der Namensschutz aus einem solchen zum Firmenkennzeichen gewordenen Allgemeinbegriff?
1. Sind die Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 auf einen Grundstückskaufvertrag anwendbar, von dem ein Teil vor dem Inkrafttreten der Verordnung rechtswirksam zurückgetreten war?
2. Wie ist die Abrede in einem im September 1941 geschlossenen Grundstückskaufvertrag auszulegen, daß im Falle der Festsetzung eines niedrigeren Kaufpreises durch die Preisbehörde das Grundstück als zu diesem Preise verkauft gelten, der Verkäufer aber berechtigt sein solle, innerhalb einer Woche nach dem Bekanntwerden der niedrigeren Preisfestsetzung vom Vertrage zurückzutreten?
Ist dem Erfordernisse der Berufungsbegründung genügt, wenn in der Berufungsschrift dargetan ist, daß es zur Zeit unmöglich ist, eine dem § 518 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. entsprechende Begründung zu geben?
Besteht eine Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur gegenüber dem Leistungsberechtigten oder auch gegenüber demjenigen, dessen sich dieser bei der Abwicklung des Geschäfts als Hilfskraft bedient?
Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben treffenden Erbschaftsteuer auf dem Grundbesitz eingetragen werden soll?
Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab?