Darf das Berufungsgericht auf die mit dem Antrage der Klagabweisung erhobene Berufung des Beklagten das landgerichtliche Urteil, in welchem die Entscheidung von einem den drei Klägern aufgelegten richterlichen Überzeugungseide über die zur Klagegrundlage gemachte Behauptung abhängig gemacht ist, ohne Anschlußbeschwerde der Kläger dahin ändern, daß die Entscheidung, unter Beseitigung jenes Eides, von einem zweien der Kläger über eine andere, von ihnen aufgestellte Behauptung aufgelegten richterlichen Wahrheitseide bei Freilassung des dritten Klägers von jeder Eidespflicht abhängig gemacht wird?
Ist die Anfechtung einer Rechtshandlung, welche schon vor der Entstehung der Forderung des Anfechtenden vorgenommen war, nach §. 3 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 ausgeschlossen, wenn der Schuldner bei der Vornahme der Rechtshandlung die Entstehung der Forderung des Anfechtenden nicht vorausgesehen hat und auch nicht voraussehen konnte?
1. Ist zur Gültigkeit eines Schenkungsversprechens dessen Annahme durch den Beschenkten erforderlich?
2. Findet bei einer Schenkung unter Lebenden, wenn solche von dem Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft namens der Firma gemacht worden ist, die Vermutung des Art. 274 H.G.B. Anwendung?
3. Unterliegt eine solche Schenkung, wenn sie den Betrag von 500 Solidi übersteigt, der gemeinrechtlichen Insinuationsvorschrift?
1. Verliert eine Entscheidung der Militärverwaltungsbehörde, durch welche ein Invalidenanspruch abgewiesen ist, den Charakter der Endgültigkeit dadurch, daß auf erneuerte Anträge des Ansprechenden weitere Erhebungen veranlaßt und Bescheide ergangen sind?
2. Sind innerhalb der gesetzlich festgestellten Fristen für die Anmeldung des Invalidenanspruches auch die ihn begründenden Dienstbeschädigungen anzugeben?
3. Ist die Entscheidung der Militärbehörde über das Vorhandensein einer Dienstbeschädigung für die richterliche Beurteilung des Invalidenanspruches maßgebend?
1. Erlangt der von einer Eisenbahngesellschaft auf Grund eines Dienstvertrages angenommene Betriebsbeamte die Eigenschaft eines in der Betriebsverwaltung eines Bundesstaates angestellten Beamten im Sinne des §. 4 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, wenn er in seiner bisherigen Stellung in den Dienst des preußischen Staates übertritt, nachdem dieser das Eigentum der Eisenbahn erworben hat und in die von der Gesellschaft geschlossenen Dienstverträge eingetreten ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist in diesem Falle anzunehmen, daß die Anstellung mit Pensionsberechtigung erfolgt ist?
Über die Rechtswirksamkeit von letztwillig in Verbindung mit einer Testamentsvollstreckung angeordneten Verfügungsbeschränkungen des Bedachten, an deren Aufrechterhaltung kein Dritter interessiert ist, nach preußischem Allgem. Landrechte.