Kann die Revision darauf gestützt werden, daß die Annahme des Bestehens eines lokalen Gewohnheitsrechtes gegen die gemeinrechtlichen Grundsätze über Gewohnheitsrecht verstoße?
Inwieweit ist gestattet, in dem Thatbestande auf die vorbereitenden Schriftsätze Bezug zu nehmen? Die Mangelhaftigkeit des Thatbestandes als Revisionsgrund.1
Ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wegen Krankheit des Prozeßbevollmächtigten, an welchen die Zustellung des angefochtenen Urteiles erfolgt war, zu erteilen?
Kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist erteilt werden, wenn die Berufungsschrift erst am vorletzten Tage der Frist dem Gerichtsvollzieher übergeben (§. 213 C.P.O.) und nachher die Zustellung durch die Schuld der Zustellungsorgane verspätet worden ist?
Wie weit haftet eine gemäß §. 86 Nr. 2-4 des Gesetzes vom 15. Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter (R.G.Bl. S. 103), errichtete Pensionskasse für die Pensionsansprüche, welche ihren Mitgliedern aus der Teilnahme an einer bestehenden Krankenkasse (§§. 85. 86 Abs. 1 und Nr. 1 des angeführten Gesetzes) im Falle des Fortbestehens dieser letzteren Kasse als Pensionskasse erwachsen sein würden?
a) Über den Einfluß des Umstandes, daß eine Partei ihrem an sich beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhafterweise unmöglich gemacht hat, auf die Klarlegung des Beweisstückes.
b) Über die Beweislast, im Falle der beklagte Käufer der Klage des Verkäufers auf den Kaufpreis gegenüber das Recht auf Abminderung des Preises wegen Mangels vorbedungener Eigenschaften der Ware geltend macht.
1. Hat eine während des Konkursverfahrens von einem solidarisch verpflichteten Mitschuldner geleistete Teilzahlung Einfluß auf die im Konkurs zu empfangende Dividende?
2. Kommen die in dieser Hinsicht beim Konkurse geltenden Grundsätze auch bei einem zur Abwendung des Konkurses vereinbarten Liquidations- und Verteilungsverfahren in Anwendung?
Ist die zur Annahme eines Gewohnheitsrechtes erforderliche Übung einer Rechtsregel vorhanden, wenn die Handelnden einer Gesetzesvorschrift nachzukommen glaubten?