Sind Verträge, wodurch der eine Kontrahent dem anderen Kontrahenten gegenüber sich verpflichtet, einzelne bestimmte Waren weder zu fabrizieren, noch zu vertreiben, noch das Fabrikationsgeheimnis anderen mitzuteilen, wenn diese Beschränkung weder örtlich noch zeitlich begrenzt ist, als gegen §§. 1. 10 der Reichsgewerbeordnung oder gegen die guten Sitten verstoßend ungültig?
Ist die in verschiedenen, von derselben Person bei demselben Versicherer genommenen Feuerversicherungspolicen gleichlautend enthaltene Bedingung, daß bei wahrheitswidrigen Angaben oder Verschweigungen in der Schadensliquidation der Versicherte "jeden Anspruch auf Entschädigung für alle an dem betreffenden Brande beteiligten Versicherungen verliert", dann, wenn Wahrheitswidrigkeiten nur in der Liquidation für die in einer Police versicherten Gegenstände vorkommen, auf die Entschädigung für die in dieser Police versicherten Gegenstände zu beschränken oder auch auf die Entschädigung für die in den anderen Policen versicherten, durch denselben Brand zerstörten Gegenstände zu beziehen? Kann eine Entscheidung, welche die Auslegung gemäß der zweiten Alternative für unstatthaft erklärt, wegen rechtsgrundsätzlichen Irrtums mit der Revision angefochten werden?
Wirkung der Vereinbarung von Bedingungen oder Vorbehalten gegenüber der solche nicht enthaltenden schriftlichen Aktienzeichnung. Geltung der gleichen Grundsätze für Aktienzeichnungen auf Kapitalserhöhungen, wenn die Bedingungen von den Gesellschaftsorganen selbst bewilligt sind. -- Einwirkung des Umstandes, daß das eingetragene Kapital in Wirklichkeit nicht aufgebracht, auf die Verpflichtung aus der einzelnen Zeichnung. -- Qualifizierung des Einwandes des Zeichners, er brauche nur gegen Empfang von Aktien zu zahlen, in dem Falle, daß infolge vereinbarter Scheinzeichnung die Gesellschaft die Aktien vom Zeichner zurückgenommen und anderweitig begeben hat.
1. Wer ist zur Stellung des Antrages auf Nichtigkeitserklärung im Falle des §. 10 Nr. 2 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 berechtigt?
2. Voraussetzungen der Nichtigkeitserklärung nach §. 10 Nr. 2 a.a.O.
Darf, wenn ein zahlungshalber gegebener Wechsel ausgeklagt und erstritten ist, demgemäß nur dieser Wechselanspruch oder auch die unterliegende Forderung als im Sinne des Anfechtungsgesetzes vom 9. Mai 1855 vollstreckbar angesehen werden?
Auslegung der mit Kabinetsordre v. 23. August 1821 publizierten Bulle de salute animarum, soviel die Bestimmungen derselben über die den Bischöfen u. s. w. zu gewährenden Wohnungen betrifft.
Kann die Rüge der unrichtigen Auslegung der genannten Bulle einen Kassationsgrund bilden?