1. Darf der gegen die Klage auf eheliche Folge erhobene Einwand, daß der klagende Ehemann keine für die gemeinschaftliche Wirtschaft geeignete Wohnung besitze, der Verhandlung und Entscheidung in der Exekutionsinstanz vorbehalten werden?
2. Verteilung der Behauptungs- und Beweislast rücksichtlich dieses Vorbringens.
Kann ein auf bestimmte Zeit, ohne Vorbehalt der Kündigung abgeschlossener Dienstmietvertrag vor Ablauf der Zeit von einem der Kontrahenten aufgehoben werden?
Welches örtliche Gesetz findet Anwendung, wenn es sich um den Schadensersatzanspruch aus einem Delikte handelt, dessen Thatbestand zwei verschiedene Rechtsgebiete berührt?
1. Fällt die Cession von Kapitalforderungen unter die nach L.R.S. 499 dem Geistesschwachen ohne Mitwirkung seines Beistandes untersagten Geschäfte?
2. Steht dem auf Zahlung verklagten Schuldner dem Cessionar gegenüber die Einrede zu, der nach L.R.S. 499 verbeiständete Cedent habe die Cession ohne Mitwirkung seines Beistandes vorgenommen?
Ist der Bestimmung des Art. 1939 Abs. 1 Code civil, nach welcher im Falle des Todes des Deponenten die hinterlegte Sache nur an dessen Erben herausgegeben werden kann - ne pent être rendue qu'à son héritier - , die Bedeutung einer absoluten Vorschrift beizulegen?
Hat dann, wenn der Eigentümer eines Bauwerkes auf Grund des Art. 1386 des bürgerl. Gesetzbuches für den durch dessen Einsturz verursachten Schaden von dem Beschädigten in Anspruch genommen wird, der Beschädigte zu beweisen, daß der Einsturz in einem Mangel der Unterhaltung oder in einem Fehler der Bauart seinen Grund habe?
Unter welchen Voraussetzungen können minderjährige Kinder für eine aus der Erb- und Gemeinschaftsteilung auf Ableben ihrer Mutter ihnen zustehende Gleichstellungsforderung an ihren Vater und Vormund ungeachtet der diesem letzteren an ihrem Vermögen zustehenden kautionsfreien gesetzlichen Nutznießung das Mündelpfandrecht des L.R.S. 2135 Ziff. 1 an dessen Liegenschaften in Anspruch nehmen?
1. Kann nach Art. 1465 des bürgerl. Gesetzbuches die Witwe stets für die ganze Zeit von 3 Monaten und 40 Tagen den Unterhalt aus der Gütergemeinschaftsmasse und freie Wohnung in dem zur Gütergemeinschaft gehörigen Hause beanspruchen oder falls sie früher mit der Errichtung des Inventars fertig geworden ist bezw. in betreff der Annahme der Gütergemeinschaft ihre Entschließung getroffen hat, nur bis zu diesem früheren Zeitpunkte?
2. Ist der Art. 1477 des bürgerl. Gesetzbuches durch den §. 2 des Einführungsgesetzes zum Reichsstrafgesetzbuche aufgehoben?
1. Hat nach L.R.S. 757 das anerkannte natürliche Kind dann, wenn der Erblasser neben demselben nur Geschwisterkinder hinterlassen, nur die Hälfte (nicht drei Viertel) desjenigen Betrages, welcher ihm als ehelichem Kinde gebührt haben würde, zu beziehen?
2. Hat das anerkannte natürliche Kind, falls es nur nach L.R.S. 757 erbberechtigt ist, gegenüber den gesetzlichen Erben von dem ihm gebührenden Nachlaßbetreffnisse Früchte oder Zinsen erst vom Tage der gerichtlichen Anforderung an anzusprechen?