Kann der aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter, welcher behufs der Auseinandersetzung von den Handelsbüchern der Gesellschaft Einsicht nehmen will, hierbei einen Sachverständigen zuziehen?
Wird in einem Falle, wo für eine Partei zwei Prozeßbevollmächtigte aufgestellt sind, die Zustellung dadurch ungültig, daß das zuzustellende Schriftstück an die zwei Bevollmächtigten adressiert ist? Wie sind Ungenauigkeiten in der von einem Postboten bewirkten Zustellung zu beurteilen?
Kann im Anwaltsprozesse mit der Urteilszustellung auch ein anderer Anwalt, als der Prozeßbevollmächtigte, betraut werden und ist der Vertreter zugleich zur Beglaubigung der zuzustellenden Urteilsabschrift befugt?
Voraussetzungen der Einrede, daß die zur Erneuerung des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des früheren Verfahrens noch nicht erfolgt sei. Wird die Einrede dadurch ausgeschlossen, daß der klagenden Partei das Armenrecht bewilligt ist?
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes bei Anfechtungsklagen, welche auf Grund des Art. 190a verb. mit §. 222 des Gesetzes vom 18. Juli 1884, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien 2c, erhoben werden.
1. Wie ist zu verfahren, wenn die nach Art. 190a H.G.B. auferlegte Sicherheit innerhalb der festgesetzten Frist nicht geleistet worden ist?
Kann diese Sicherheitsleistung (nach §. 105 C.P.O.) bis zur Entscheidung über den Antrag der Beklagten oder doch (nach §. 209 C.P.O.) bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung über diesen Antrag nachgeholt werden?
2. Ist das Urteil, durch welches die Klage gemäß Art. 190a H.G.B. (bezw. §. 105 C.P.O.) für zurückgenommen erklärt wurde, wenn der Kläger bei der Verhandlung nicht erschienen war, als ein Versäumnisurteil anzusehen, sonach gegen dasselbe Einspruch zulässig?