Können die Kosten der Revisionsinstanz von dem Revisionskläger eingezogen werden, wenn bei der Rückverweisung der Sache an die erste Instanz die Entscheidung über die Kosten bis zum Endurteile ausgesetzt und demnächst ein den zum Armenrechte zugelassenen Gegner in sämtliche Kosten des Rechtsstreites verurteilendes Erkenntnis erlassen worden ist?
1. Ist bei unbefugter Führung eines fremden Familiennamens in der Firma die Verletzung des befugten Trägers des Familiennamens in seinen Rechten deshalb ausgeschlossen, weil der Unbefugte sich des Namens in der Firma längere Zeit offen bedient hat, bevor der befugte Träger einen Geschäftsbetrieb unter seinem Namen als Firma begann?
2. Hört der Gebrauch einer Firma dadurch auf ein unbefugter zu sein, daß er seitens des gutgläubigen Nacherwerbers einer rechtswidrig begründeten Firma erfolgt? Kann ein Firmenrecht durch Ersitzung erworben werden? Veräußerung eines Handelsgeschäftes bei Zurückbehaltung der Passiva und Übertragung der Aktiva zur Einziehung für Rechnung des Veräußerers.
Unter welchen Umständen ist anzunehmen, daß eine Beschädigung im Sinne des Art. 1384 des bürgerl. Gesetzbuches in Ausführung einer Dienstverrichtung ("dans les fonctious") vorgenommen wurde?
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Benachteiligung der Gläubiger im Sinne des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes vor? Ist die Annahme, daß der anfechtende Gläubiger durch den Abschluß eines entgeltlichen Vertrages benachteiligt worden sei, im Gebiete des rheinischen Rechtes (wegen Art. 2093 des bürgerl. Gesetzbuches) dann ausgeschlossen, wenn feststeht, daß der Kläger in demselben Maße befriedigt worden ist, in welchem er bei einer gleichmäßigen Verteilung des Vermögens seines Schuldners befriedigt worden wäre?
Teilung der Verantwortlichkeit nach Art. 1792 des bürgerl. Gesetzbuches zwischen dem Architekten, welcher den Plan des Gebäudes angefertigt, und dem Unternehmer, welcher die Ausführung übernommen hat.
Kann ein Testament, welches eine Universalsuccession anordnet, abgesehen von dem Falle des Art. 1036 des bürgerl. Gesetzbuches, stillschweigend widerrufen werden?
Durch welche Merkmale kann die gesetzliche Vermutung widerlegt werden, nach welcher die als Scheidewand zweier Gebäude dienende Mauer als gemeinschaftlich anzusehen ist?
1. Inwieweit ist der Ausspruch von Schiedsmännern (arbitratores) nach rheinischem Rechte für die Parteien bindend?
2. Kommt, wenn ein solcher Ausspruch wegen offenbarer Unbilligkeit angefochten wird, §. 260 oder bloß §. 259 C.P.O. zur Anwendung?
3. Welcher Zeitpunkt ist in Ansehung der von den Schiedsmännern festzustellenden Erwerbsunfähigkeit maßgebend?
1. Können diejenigen, welche von dem Gläubiger einer eingetragenen Genossenschaft als Mitglieder der letzteren wegen seines in dem Konkurse gegen die Genossenschaft erlittenen Ausfalles belangt werden, dieser Klage eine Einrede der rechtskräftigen Entscheidung daraus entgegenhalten, daß die jetzt Belangten in einem Rechtsstreite, welchen sie gegen die Mitglieder der Genossenschaft, vertreten durch die Liquidatoren, gelegentlich des Umlageverfahrens während des Konkurses geführt, ein Urteil dahin erwirkt haben, daß die von ihnen mit der Genossenschaft abgeschlossenen Verträge, aus deren Abschluß ihre Mitgliedschaft abgeleitet wurde, für sie nicht verbindlich geworden, und daß sie aus dem im Verteilungsplane enthaltenen Verzeichnisse der Genossenschafter zu streichen seien?
2. Können sie der bezeichneten Klage des Genossenschaftsgläubigers eine selbständige Einrede dahin entgegenhalten, sie seien zum Eintritte in die Genossenschaft durch betrügerische Vorspiegelungen seitens eines Bediensteten oder eines Agenten der Genossenschaft bewogen worden?
Beweismittel, Beweisgegenstand und Beweislast bezüglich des Beibringens einer Ehefrau bei Rückforderung desselben durch sie gegenüber dem bisherigen Ehemanne.