Kann im Schiedsvertrage die Ernennung der Schiedsrichter einem Dritten überlassen werden? Muß dieser Dritte notwendig individuell bestimmt sein? Einreden gegen den Schiedsspruch.
Gebühren eines Rechtsanwaltes, welcher in einer Instanz neben dem eigentlichen Anwalte dieser Instanz in verschiedenen Beziehungen für die Partei thätig geworden ist.
1. Ist der Gerichtsstand aus §. 28 C.P.O. auch für den Anspruch eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf eine dem letzten Willen des Erblassers entsprechende Art der Nachlaßverwaltung begründet?
2. Welches örtliche Recht ist maßgebend für die auf die Testamentsvollstreckung bezüglichen Rechtsverhältnisse?
3. In welchen Beziehungen ist nach gemeinem Rechte ein testamentarisches Kodizill rechtlich als ein Teil des Testamentes zu behandeln?
Ist ein Richter, welcher in erster Instanz lediglich als beisitzender Richter bei der Verkündigung des Urteiles zugegen gewesen ist, gesetzlich behindert, in derselben Sache in zweiter Instanz bei der Urteilsfällung mitzuwirken?
Ist bei der "später eingetretenen Veränderung" des §. 240 Nr. 3 C.P.O. auch die Kenntnis des Klägers von dieser Veränderung als wesentlich in Betracht zu ziehen?
Bezieht sich der Gerichtsstand des Vertrages auch auf Quasikontrakte, insbesondere auf Ansprüche aus nützlicher Verwendung und auftragloser Geschäftsführung?
Zwangsvollstreckung aus einem Urteile, welches zu wiederholten Leistungen verurteilt, wenn der Beklagte bestreitet, daß der Wiederholungsfall gegeben sei.
1. Ist die Vorschrift des §. 809 Abs. 2 C.P.O. auch auf das Arrestverfahren gegen Immobilien anwendbar?
2. Genügt zur Wahrung der hier vorgeschriebenen Frist ein bei der Behörde eingereichter Antrag auf Vollziehung des Arrestes durch Vormerkung im Grundbuche?
3. Ist eine trotz Versäumung der Frist eingetragene Arrestvormerkung rechtsgültig?
4. Verneinden Falles, wie kann die Ungültigkeit geltend gemacht werden, und wird sie durch Umwandelung der Vormerkung in einen definitiven Pfandeintrag geheilt?
Ist der §. 12 A.G.O. I. 29 neben der Civilprozeßordnung in Geltung geblieben? Bedeutung einer früheren Arrestanlegung für einen neuen Arrestantrag eines späteren Forderungsinhabers bei einem Inhaberpapiere.