Findet die Bestimmung im §. 38 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 auch auf wiederkehrende Geldleistungen (Renten), welche als solche im Grundbuche eingetragen sind, Anwendung?
1. Gehören Gebühren der Behörden zu den "öffentlichen Abgaben" im Sinne des §. 70 Abs. 3 G.V.G.?
2. Genießen Gebühren der Behörden das in §. 54 Nr. 2 K.O. bezeichnete Vorrecht?
1. Gehören ständige Posthilfsboten zu den Beamten der Reichscivilverwaltung im Sinne des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 (R.G.Bl. S. 53)?
2. Hat der §. 10 dieses Gesetzes die Bedeutung, daß dem Verletzten und dessen Hinterbliebenen die Geltendmachung von Ansprüchen aus §. 1 des Reichshaftpflichtgesetzes gegenüber dem Reiche und den Bundesstaaten gänzlich versagt ist?
1. Ausstellung eines eigenen Wechsels, zahlbar innerhalb sechs Jahren auf dem Kontor eines Vorschußvereines.
2. Ist dieser Wechsel ein Domizilwechsel mit benanntem Domiziliaten? Mußte der Wechsel innerhalb der vertragsmäßig bestimmten Frist zur Zahlung präsentiert werden?
Ruht das Recht auf den Bezug der eigentlichen Pension nach §. 33c des Reichsmilitärpensionsgesetzes auch dann, wenn der Pensionär das Diensteinkommen, welches er im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienste bezieht, schon vor seiner militärischen Pension bezogen hat?
1. In welchem Umfange ist der Erwerber oder Pfandnehmer von Inhaberpapieren verpflichtet, die Befugnis des Veräußerers zur Verfügung über die Papiere zu prüfen?
2. Nach welchem Rechte ist die Einrede des redlichen Erwerbes der Papiere zu beurteilen?
1. Begriffsbestimmung der durch §. 72 der Gewerbeordnung aufgehobenen polizeilichen Taxen.
2. Sind landesgesetzliche Beschränkungen in betreff der Höhe der Provision für Mäklergeschäfte mit dem Inhalte des Art. 290 H.G.B. unvereinbar oder durch ein deutsches Gewohnheitsrecht aufgehoben?