Kann auch derjenige sich auf die in nichtiger oder anfechtbarer Weise bewirkte Streichung eines Pfandeintrages berufen, dessen Pfandrecht zu einer Zeit inskribiert worden ist, zu welcher der später zu Unrecht gelöschte Pfandeintrag bereits bestanden hatte?
1. Kann die Gewähr für verborgene Mängel (Artt. 1641 flg. Code civil) auch außer dem Falle des Art. 1645 a. a. O. (Kenntnis der Mängel) zu Schadensersatz verpflichten?
2. Trifft die Bestimmung in Art. 349 Abs. 3 H.G.B. auch Fälle, wo der aus der Mangelhaftigkeit der Ware sich ergebende Anspruch, einer aus irgend einem anderen Rechtsgeschäfte entstandenen Gegenforderung gegenüber, kompensationsweise geltend gemacht wird?
3. Unterschied zwischen compensation légale und compensation judiciaire nach französischem Rechte. Begriff der compensation légale.1
Was gehört bei der Feststellungsklage (§. 231 C.P.O.) zur Bestimmtheit der Angabe des Gegenstandes des erhobenen Anspruches und des Antrages? (§. 230 Ziff. 2 C.P.O.)
Welches Gericht hat die Anweisung an die Hinterlegungsstelle zur Auszahlung einer vom Intervenienten gemäß §§. 688. 690 C.P.O. behufs Aufhebung der Zwangsvollstreckung hinterlegten Summe nach Zurückweisung der Interventionsklage zu erlassen?
1. Welche Bedeutung hat die Einrede der mangelnden Parteifähigkeit?
2. Ist dieselbe als eine prozeßhindernde Einrede im Sinne der §§. 247. 248 C.P.O. anzusehen?
1. Steht einem Gläubiger gegen den Beschluß, durch welchen ein Arrest in das Vermögen seines Schuldners auf Antrag eines anderen Gläubigers angeordnet worden ist, ein Widerspruchsrecht zu?
2. Wie ist die Voraussetzung der Anfechtung in §. 2 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 "insofern die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder anzunehmen ist, daß sie zu einer solchen nicht führen würde" aufzufassen?
Findet die Vorschrift in §. 260 C.P.O. in dem gerichtlichen Verfahren über die dem Grundeigentümer für die ihm enteigneten Grundstücke zu gewährende Entschädigung Anwendung?
Ist der Berufungsrichter, welcher abändernd auf einen Eid des Berufungsklägers erkannt hatte, nachdem dieses Urteil auf die Revision des Gegners uneingeschränkt aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ihn zurückverwiesen war, durch eine relative Rechtskraft jenes Urteiles verhindert, auf Grund der neuen Verhandlung unbedingt (ohne Eid) nach dem Antrage des Berufungsklägers zu erkennen?