Kann der Verjährungseinrede gegenüber eine Replik darauf gestützt werden, daß die Verjährung durch ein Verschulden des Beklagten herbeigeführt worden sei?
Ist der Selbsthilfeverkauf im Falle des Art. 354 H.G.B. noch zulässig, wenn längere Zeit seit dem Erfüllungstermine verstrichen, und der Marktpreis der Ware inzwischen erheblich gesunken ist?
Giebt im Bereiche der unten folgenden preußischen Gesetze das vollstreckbare Urteil dem Gläubiger einen Anspruch auf Sicherung durch Eintragung auf die Grundstücke des Schuldners im Sinne des § 23 Ziff. 2 K.O.?
Ist ein Wechsel ungültig, weil ihn der erste Nehmer, der ihn als reines Blankoaccept erhalten hatte, vor der Weiterbegebung bis auf die in der Adresse des Bezogenen fehlende Angabe des Wohnortes ausgefüllt hat, und die Angabe dieses Wohnortes demnächst erst von dem zweiten Wechselnehmer hinzugefügt ist?
Kann ein behufs der Befriedigung wegen einer Masseschuld gegen den Konkursverwalter angestellter Prozeß gegen denselben Beklagten fortgeführt werden, nachdem der Konkurs infolge der Ausschüttung der Konkursmasse aufgehoben ist?
1. Sind bei Berechnung der Revisionssumme die Protestkosten nebst Provision und Porto zu berücksichtigen, welche der den Wechsel im Regreßwege einlösende Indossant an seinen Nachmann neben der Wechselsumme hat zahlen müssen?
2. Ist ein Wechselprotest gültig, welcher für den durch Prokuraindossament legitimierten Wechselinhaber erhoben ist, während sich auf dem Wechsel undurchstrichen nach diesem Indossament noch ein weiteres Prokuraindossament auf einen Dritten befindet?
1. Erfordert der kaufmännische Verpflichtungsschein, daß er aus sich selbst durch eine Formel, z. B. "gegen diesen Schein zahle ich", den Willen des Ausstellers erkennen lasse, sich selbständig vermöge des Scheines und abgesehen von jedem anderen Verpflichtungsgrunde verbindlich zu machen?
2. Zulässigkeit von Einreden gegen die Verpflichtung aus einem nicht an Order gestellten kaufmännischen Verpflichtungsscheine.
Befreit der Konkursverwalter durch Zahlung der Konkursdividende auf Wechselaccepte des Gemeinschuldners die Konkursmasse auch von den Ansprüchen des Trassanten der Wechsel, welcher vertragsgemäß die Deckung der Accepte dem Gemeinschuldner vor dem Verfalle eingesandt hatte?
Treten andere Rechtsgrundsätze ein, wenn der Einsender der Deckung den Inhabern der Wechsel nicht wechselmäßig, sondern aus anderem Grunde regreßpflichtig war?
Welchen Einfluß hat auf die Entscheidung dieser Fragen der Umstand, daß zwischen dem zur Einsendung der Deckung Verpflichteten und dem Gemeinschuldner ein Kontokorrentverhältnis bestand?
Ist die Genossenschaft bei der Auseinandersetzung mit ausgeschiedenen Genossen an eine von der Generalversammlung genehmigte, von keiner Seite angefochtene, unrichtige Bilanz gebunden, oder darf sie der Auseinandersetzung eine nachträchlich von der Generalversammlung genehmigte richtige Bilanz zu Grunde legen?
Ist eine Aktiengesellschaft schon deshalb zur Erfüllung eines Vertrages über Lieferung von zum künftigen Geschäftsbetriebe bestimmten Sachen verpflichtet, weil dieser Vertrag vor der Eintragung ihrer Errichtung im Gesellschaftsregister von demjenigen abgeschlossen worden ist, welcher zum Leiter der Gesellschaft nach deren Inslebentreten durch die Eintragung bestimmt war?