Ist die Ehefrau auf Grund einer dem Art. 1514 Abs. 1 Code civil entsprechenden Bestimmung ihres Ehevertrages berechtigt, im Falle der Entsagung auf die Gütergemeinschaft eine von ihr in die Ehe gebrachte und in die Gütergemeinschaft eingeworfene Liegenschaft gegenüber der Konkursmasse ihres Ehemannes in natura zurückzufordern?
Ist es auch in dem Falle, wenn der Verkäufer eines Grundstückes die rechtskräftige Verurteilung des Erwerbers, den abgeschlossenen Vertrag mit ihm notariell zu verbriefen, erwirkt hat, zum Zwecke der Eigentumsübertragung zufolge § 1 Abs. 1 des im Gebiete des rheinischen Rechtes geltenden Gesetzes vom 20. Mai 1885 erforderlich, daß der Verkäufer den Vertragsabschluß unter Vorlegung des erwirkten Urteiles vor Notar beurkunden läßt?
Dürfen Gegenforderungen, welche im ersten Rechtszuge zur Kompensation geltend gemacht, aber damals auf Grund des § 252 C.P.O. zurückgewiesen wurden, im zweiten Rechtszuge zur Kompensation benutzt werden?
Steht nach dem preußischen Gesetze vom 9. März 1872 (G.S. S. 265) dem als Sachverständigen geladenen Medizinalbeamten für die von ihm im Auftrage des Gerichtes vor dem Termine in seiner Wohnung vorgenommene Untersuchung neben der Gebühr für die Abwartung des Termines eine besondere Vergütung zu?
Einrede des Schiedsvertrages gegenüber der von einem Arrestkläger infolge einer nach § 806 Abs. 1 C.P.O. erlassenen Anordnung bei dem ordentlichen Gerichte wegen der Hauptsache erhobenen Klage.
Wie ist der Streitwert für die Berufungsinstanz zu berechnen, wenn nach vorläufiger Vollstreckung des ersten Urteiles gegen Sicherheitsleistung der Beklagte mit der Berufung die Erstattung des auf Grund des Urteiles Gezahlten, der Kläger im Wege der Anschließung die Einwilligung in Rückzahlung der hinterlegten Sicherheit verlangt?