Haftet der falsus procurator seinem Mitkontrahenten auch in dem Falle, wenn er selbst, ebenso wie letzterer, beim Abschlusse des Vertrages in gutem Glauben sich befunden hat?
Kann dem in einer letztwilligen Verfügung Bedachten die Herausgabe einer ihm künftig etwa zufallenden Erbschaft eines Dritten ohne dessen Einwilligung vom Testator auferlegt werden?
1. Ist nach gemeinem Rechte jede privatrechtliche Haftung des Staates aus einer Ausübung von Hoheitsrechten ausgeschlossen?
2. Inwieweit ist nach I. 15 § 10. I. 24 pr. Dig. de damno inf. 39, 2 in Beziehung auf öffentliche Straßen und andere loca publica der Anspruch auf Bestellung einer damni infecti cautio ausgeschlossen?
3. Bedeutung der in I. 24 § 8 Dig. de damno inf. 39, 2 gesetzten Einschränkung der Haftung aus einer damni infecti cautio.
Besteht in dem Falle der §§ 359-362 A.L.R. I. 21 das Recht des Mieters, von dem Mietvertrage abzugehen, noch fort, nachdem er mündlich von dem Käufer der Mietsache die Erfüllung des Mietvertrages gefordert hat?
Steht dem Cessionar, der die abgetretene Forderung nach Ablauf der Verfallzeit nicht sofort beigetrieben hat, ein Anspruch gegen den Cedenten auf Gewährleistung für die Sicherheit auch dann nicht zu, wenn der Schuldner schon zur Zeit der Cession oder zu dem für die Zahlung des Cedenten sonst maßgebenden Zeitpunkte zahlungsunfähig gewesen ist?
Erstreckt sich die gesetzliche Ersatzpflicht des Bergwerksbesitzers (§ 148 des Allg. Berggesetzes) auf den Schaden, der aus dem unbefugterweise durch einen Anderen geschehenen Abbau von Mineralien (Raubbau in seinem Felde) entstanden ist?
Kann zum Schutze eines Gewerbebetriebes gegen einen unlauteren Wettbewerb auf Grund des § 819 C.P.O. im Gebiete des preußischen Landrechtes eine einstweilige Verfügung erlassen werden?
1. Fallen unter den Bergbaubetrieb im Sinne des § 148 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes auch solche Anstalten, welche dazu bestimmt sind, ältere durch den Bergbau hervorgerufene Schäden auszugleichen?
2. Kann eine solche Anlage als Hilfsbau im Sinne des § 60 a. a. O. angesehen werden?
3. Darf der Grundeigentümer den Nachbarn die Anlegung von Brunnen und anderen Wasserbehältern untersagen, wenn dadurch seinem Grundstücke das Wasser entzogen wird?
Hat das Recht des Ehemannes auf Erstattung dessen, was er in Ausführung eines ihm von der Ehefrau erteilten Auftrages ausgelegt hat, die Beobachtung der in den §§ 198 flg. A.L.R. II. 1 vorgeschriebenen Förmlichkeiten zur Voraussetzung?