Ist eine Versicherungsunternehmung befugt, ohne Zustimmung des ihr bestellten Treuhänders auf Feststellung ihres Anspruchs auf Aufwertung einer zum Aufwertungsstock gehörenden Hypothek zu klagen?
1. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 15 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in der Revisionsinstanz nachprüfbar?
2. Über die Staatsangehörigkeit der Frau eines durch den Versailler Vertrag zum Franzosen gewordenen vormaligen Elsaß-Lothringers, die von der Möglichkeit, Französin zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat.
1. Wann kann jemand, der sich für einen andern, ohne in dessen Schuld miteinzutreten, nur wechselmäßig verpflichtet hat, aus dem Schuldverhältnis des andern eine Einrede gegen den Wechselanspruch herleiten?
2. Gilt die Regel, wonach ein Wechselregreßschuldner nur zur Tilgung seiner eigenen Verpflichtung zahlt, auch dann, wenn der Zahlende der Aussteller des Wechsels ist und der Bezogene aus Gefälligkeit gegen ihn akzeptiert hat?
3. Zum Begriff des Pfandindossaments.
1. Allgemeine Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes. 2. Wie ist der Gegenstand eines Gebrauchsmusters nach § 2 Abs. 2 GebrMG. zu bestimmen?
3. Zur Frage der rechtlichen Bedeutung von Schutzansprüchen, die nach Eintragung eines Gebrauchsmusters eingereicht worden sind.
Bewirkt die Zurücknahme der Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung einer gelöschten Papiermarkhypothek ohne weiteres das Erlöschen des Gläubigerrechts, wenn ihr die Absicht zugrundeliegt, auf die aufzuwertende Hypothek zu verzichten, oder wird der Verzicht auf die Aufwertungshypothek erst wirksam, wenn er ins Grundbuch eingetragen ist?
Welchen Einfluß hat die Entwertung eines unter der Herrschaft des Preußischen Allgemeinen Landrechts einer Kirchengemeinde vermachten Kapitals auf die Fortdauer der Verpflichtung der Gemeinde zur Erfüllung der ihr vom Erblasser gemachten Auflage, sein Erbbegräbnis instandzuhalten?