Unter welchen Voraussetzungen kann ein dem Verfrachter endgültig gezahlter Frachtvorschuß von dem Befrachter unter Versicherung gebracht werden, wenn der letztere Unterfrachtverträge abgeschlossen und von den Unterbefrachtern ebenfalls endgültig gezahlte Frachtvorschüsse erhalten hat?
Versicherung gegen indirekten Kollisionsschaden. Hat der Versicherer die dem Versicherten durch dessen Verurteilung zum Ersatze des Schadens erwachsenen Kosten zu tragen, wenn er auf die ihm gemachte Andienung des Schadens die Erklärung abgegeben hat, daß er bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch die Gerichte eine den Versicherten aus dem Zusammenstoße treffende Schadensersatzpflicht nicht anerkenne?
Haftung des Frachtversicherers für den sog. indirekten Kollisionsschaden, den der versicherte Rheder dadurch erleidet, daß er den einem Dritten zugefügten Schaden ersetzen muß. Umfang dieser Haftung im Falle einer Reise nach verschiedenen, nach und nach anzulaufenden Bestimmungshäfen mit Stückgütern, von denen ein Teil zur Zeit des Kollisionsfalles bereits in den vorher angelaufenen Häfen gelöscht war.
Erstreckt sich das Absonderungsrecht des Verpächters eines Landgutes (§ 41 Ziff. 2 K.O.) auf den von dem Pächter für die Überlassung des Inventares zum Eigentume zu zahlenden Übernahmepreis?
Tragweite eines unter der Herrschaft des Markenschutzgesetzes vom 30. November 1874 über das Verhältnis von zwei Warenzeichen zu einander ergangenen Urteiles mit Beziehung auf die Erlangung des Schutzrechtes für diese Zeichen nach dem Gesetze zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Welche Bedeutung hat in derselben Richtung die unter der Herrschaft des älteren Gesetzes erfolgte Anmeldung und Eintragung eines Warenzeichens? Einfluß des Grundsatzes der Firmenwahrheit auf den Schutz des für eine Firma eingetragenen Warenzeichens.
Wirkung der Eintragung eines Warenzeichens auf Grund des Gesetzes vom 12. Mai 1894. Kann gegen die Klage aus der Eintragung eingewendet werden, daß das eingetragene Zeichen ein Freizeichen sei? Kommt es für den Umfang des Schutzrechtes darauf an, für welche Waren das Zeichen thatsächlich, oder darauf, für welche Waren es nach Inhalt des Eintragungsvermerkes in der Zeichenrolle angemeldet ist? Eintragung unter einer falschen Warenklasse. Tragweite des Schutzes eines Wortzeichens.
1. Verletzung des Rechtes aus der Eintragung eines Warenzeichens durch Verwendung eines wesentlichen Bestandteiles desselben ohne Wiedergabe des ganzen Warenzeichens.
2. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung.
3. Unbefugter Gebrauch einer Firma durch Beifügung eines Zusatzes, der zu näherer Bezeichnung des Geschäftes eines Anderen dient.
Ist reichsgesetzlich gegen Unfall versichert ein im Dienste eines fremden Staates stehender Bremser, der im Inlande auf einer von einem deutschen Staate betriebenen Eisenbahn bei Bedienung eines aus ausländischem Material zusammengesetzten und von ausländischem Personal bedienten Zuges verunglückt?