Ist der Pächter eines Landgutes ohne Einwilligung des Verpächters befugt, solche Teile des Pachtgutes anderen zum Gebrauche gegen Entgelt zu überlassen, welche nach der Beschaffenheit des Gutes durch Weitervermietung bezw. Weiterverpachtung zu nutzen sind und auch nach dem Willen der Vertragschließenden bei Abschluß des Pachtvertrages in dieser Weise genutzt werden sollen?
1. Was ist unter "Verschlechterung des Grundstückes" in § 50 Eig.-Erw.-Ges. zu verstehen? Fällt darunter auch die Unterlassung der Weiterversicherung der Gebäude 2c gegen Feuer?
2. Muß der Gläubiger, der wegen der Unterlassung der Weiterversicherung der Gebäude 2c Sicherungsmaßregeln beantragt, nachweisen oder glaubhaft machen, daß zur Zeit der Hypothekbestellung die Gebäude 2c gegen Feuer versichert gewesen seien?
3. Wann ist die Verschlechterung des Grundstückes als erheblich anzusehen?
4. Steht dem Schuldner zur Abwendung von Sicherungsmaßregeln der Einwand zu, daß ihm die Weiterversicherung der Gebäude 2c ohne sein Verschulden unmöglich gewesen sei?
Kann ein Beklagter, welcher die Klageforderung bestreitet, eventuell aber Kompensationseinreden erhoben hat, wenn der erste Richter die Klageforderung für begründet, jedoch für durch die Gegenforderung getilgt erachtet und deshalb die Klage abgewiesen hat, Berufung gegen das erste Urteil erheben?
Beurteilung eines Antrages auf Zwangsvollstreckung nach § 773 C.P.O., wenn der Schuldner zur Rechnungslegung verurteilt ist, unbestritten Rechnung gelegt hat, der Gläubiger aber behauptet, daß diese ungenügend sei, und deshalb Einleitung des Vollstreckungsverfahrens beantragt.
1. Beginn der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Unterlassungen.
2. Ist gegen einen nach § 775 Abs. 2 C.P.O. erlassenen Beschluß die Beschwerde zulässig?
Sind, wenn ein Schiedsrichter nach Unterzeichnung des Schiedsspruches, jedoch vor dessen Zustellung an die Parteien und der Hinterlegung bei Gericht, seine weitere Mitwirkung versagt, die anderen Schiedsrichter ohne weiteres zum Vollzuge dieser Förmlichkeiten berechtigt?