Wie sind die in § 3 Ziff. 2 u. 3 des Anfechtungsgesetzes vorgesehenen Fristen zu berechnen? Ist dabei bloß die Rechtshängigkeit bezüglich des vom Kläger erhobenen Anfechtungsanspruches maßgebend, oder kommt auch eine Widerklage in Betracht, mittels deren der Beklagte die Feststellung beantragt hat, daß dem Kläger keinerlei Anfechtungsrecht zustehe?
1. Darf § 27 Abs. 2 K.O. nur dann Anwendung finden, wenn die Voraussetzungen von Abs. 1 daselbst gegeben sind, oder ist seine Anwendung auch in anderen Fällen gestattet?
2. Unter welchen Voraussetzungen trifft § 27 Abs. 1 K.O. zu?
1. Begründet der § 14 K.O. ein Recht des Konkursverwalters, in Ansehung jeder Vermögensgemeinschaft, in der sich der Gemeinschuldner mit einem Dritten befindet, die Auseinandersetzung zu verlangen?
2. Kann nach gemeinem deutschen Rechte der Konkursverwalter das einer Gemeinschuldnerin, die mit ihren Kindern im Verhältnisse des Beisitzes oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft lebt, zustehende Recht, die Kinder, wann sie will, abzuschichten oder abzuteilen, auch ohne ihre persönliche Zustimmung für die Konkursmasse ausüben?
Versprechen, einer Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft beitreten zu wollen. Unter welchen Voraussetzungen ist ein solches Versprechen rechtswirksam? Finden auf den einseitigen Widerruf eines solchen Versprechens die Bestimmungen der §§ 408. 409 A.L.R. I. 5, § 878 A.L.R. I. 11 Anwendung?
Kann der Verfrachter den indirekten Kollisionsschaden, der auf den vorausbezahlten Teil der Fracht entfällt, vom Befrachter ersetzt verlangen, wenn der Frachtvorschuß vereinbarungsgemäß in der Weise geleistet ist, daß der Befrachter einen Betrag für die Versicherungsprämie gekürzt hat?
Ist, wenn der Käufer (Kaufmann) die ihm mit der Eisenbahn übersendete, vertragsmäßig beschaffene Ware zurückweist, und sodann die Ware, weil auch der Verkäufer (Nichtkaufmann) sich um dieselbe nicht kümmert, von der Eisenbahnverwaltung versteigert wird, die Klage des Verkäufers auf Zahlung des Preises und Ersatz der durch den Versteigerungserlös nicht gedeckten Unkosten ohne weiteres deshalb unbegründet, weil der Verkauf nicht den Anforderungen des Art. 343 H.G.B. entspricht? Wie ist diese Klage zu begründen? War der Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers aller Sorge um die Ware enthoben? Wird, wenn der Verkäufer eine Gewerkschaft ist, § 98 A.L.R. I. 11 durch Art. 282 H.G.B. berührt?
Ist durch Genehmigung der Anlegung von Dampfkesseln (§§ 24. 26 Gew.O.) auch die Klage auf Unterlassung der Immission von Flugasche und Ruß aus der die Dampfkessel speisenden Feuerungsanlage ausgeschlossen?
Sind Versicherungsgenossenschaften auf Gegenseitigkeit berechtigt, in ihrem eigenen allgemeinen Gerichtsstande wegen rückständiger Prämien gegen die Versicherten zu klagen?