Kann die zur Erstattung der Kosten verpflichtete Partei Herabsetzung der vom Gerichtsvollzieher für eine förmliche Zustellung liquidierten vollen Zustellungsgebühr auf die Hälfte (§ 2 Geb.-O. für Ger.-Vollz.) lediglich deshalb verlangen, weil der Gerichtsvollzieher im Auftrage eines Anwaltes einem Anwalte zuzustellen hatte?
Gehören Ansprüche aus § 6 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 zu den nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen im Sinne des § 10 G.K.G.?
Ist aus einem Vergleiche, durch den im Verfahren wegen Erlasses einer einstweiligen Verfügung der Beklagte sich einer Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das verlangte Verbot unterworfen hat, die Zwangsvollstreckung ohne vorgängige Strafandrohung zulässig?
1. Wert des Beschwerdegegenstandes, wenn gegen ein in der Berufungsinstanz erlassenes Zwischenurteil, welches die Einrede der mangelnden Sicherheit für die Prozeßkosten zurückgewiesen hat, Revision eingelegt ist.
2. Kann der Beklagte in der Berufungsinstanz von den Erben des Klägers, welche Ausländer sind, Sicherheit für die Prozeßkosten verlangen, wenn er ein solches Verlangen in der ersten Instanz gegenüber dem klagenden Erblasser, der ebenfalls Ausländer war, nicht geltend gemacht hat?
Ist das Revisionsgericht an die Auslegung des Schiedsspruches gebunden, welche das Berufungsgericht seinem Urteile über die Klage auf Erteilung des Vollstreckungsurteiles zu Grunde gelegt hat?
Erlangt der Gegner der armen Partei durch die Bewilligung des Armenrechtes an diese ein Recht auf Rückzahlung des von ihm vor diesem Zeitpunkte eingezahlten Kostenvorschusses?
Stellung des Prozeßgerichtes gegenüber Beweisanträgen, insbesondere einer Eideszuschiebung, durch welche der Umfang eines Schadens festgestellt werden soll, wenn die schädigende Handlung an sich feststeht.
Hat das Beschwerdegericht, welches auf die Beschwerde gegen den den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnenden Beschluß mündliche Verhandlung angeordnet hat, beim Nichtverhandeln des Antragstellers über die Beschwerde durch Versäumnisurteil zu entscheiden? Beschwerde gegen solches Urteil.
1. Ist der Korrespondentrheder als solcher zur Vertretung der Rhederei in Schiffskollisionsprozessen befugt?
2. Erlöschen die Befugnisse des Korrespondentrheders als solchen ohne weiteres mit dem Untergange des Schiffes?
3. Zur Auslegung des Art. 24 der Kaiserlichen Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See vom 7. Januar 1880.
4. Kann in Fällen, in denen das Dasein einer Verschuldung nach der Natur der Sache nicht mehr mit voller Gewißheit widerlegt werden kann, der Nachweis genügen, daß sich aus dem gehörig ermittelten Thatbestande keinerlei Anzeichen für eine Verschuldung ergeben?
Kann der Genosse einer eingetragenen Genossenschaft für den Fall seines Ausscheidens rechtswirksam zu Beiträgen behufs Bildung eines Amortisationsfonds verpflichtet werden, der zur Deckung eines bei einer künftigen Liquidation etwa zu erwartenden Ausfalles bestimmt ist?