Verpflichtet die Freilegung des von der Fluchtlinie getroffenen Gebäudeteils die Gemeinde, im Enteignungsverfahren das ganze Gebäude zu übernehmen, auch wenn die Freilegung nicht zum Zwecke des Um- oder Neubaues erfolgt ist?
Unterliegen die sog. Reiseschecks der American Express Company zu New York dem Wechselstempel nach § 24 des Wechselstempelgesetzes vom 10. Juni 1869 bzw. § 27 des Gesetzes vom 15. Juli 1909?
1. Haften die Frau oder ihre Erben, nach Überleitung der rheinischen Gütergemeinschaft in die Fahrnisgemeinschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs, persönlich für die vor dem 1. Januar 1900 von dem Manne begründeten Gemeinschaftsschulden? Können sie sich hiervon dadurch befreien, daß sie nach rheinischem Rechte der Gütergemeinschaft entsagen? 2. Kann der Gläubiger einer vor dem 1. Januar 1900 gegen den Mann entstandenen Forderung den Erben der Frau Inventarfrist bestimmen lassen, um sie gegebenenfalls für die Gemeinschaftsschuld mit unbeschränkter Haftung in Anspruch zu nehmen?
1. Ist eine für den allein zeichnungsberechtigten Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft bestellte Höchstbetragshypothek gültig, wenn hierdurch in Wahrheit die Forderungen der offenen Handelsgesellschaft selbst gesichert werden sollten? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Gläubiger gegen den Hinterleger auf Bewilligung der Auszahlung des hinterlegten Betrages klagen?
Hat ein in den Formen des § 313 BGB. geschlossener Grundstücksveräußerungsvertrag obligatorische Wirkung für in solchen Rechtsgebieten belegene Grundstücke, wo hierfür nach Art. 189 EinfGes. z. BGB. noch besondere Formvorschriften bestehen, wenn der Vertrag außerhalb jenes Rechtsgebiets an einem Orte des Deutschen Reichs geschlossen ist, wo die Formen des § 313 BGB. ausreichen?
Stellt die unterlassene Anwendung der §§ 68, 74 Abs. 3 ZPO. eine Verletzung des Gesetzes in bezug auf das Verfahren dar? Bedarf die deshalb erhobene Rüge der schriftlichen Revisionsbegründung gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 2b ZPO.?
1. Sind die nach dem preußischen Feldmesser-Reglement vom 2. März 1871 (GS. S. 101) vereidigten und angestellten Feldmesser Beamte im Sinne des § 839 BGB.? 2. Sind die §§ 10 und 12 dieses Reglements Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.?
Bildet ein auf Grund des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 (RGBl. S. 860) erlassenes Verbot der Errichtung von Zweiggeschäften im Sinne des § 552 BGB. einen in der Person des Mieters (Stellenvermittlers) liegenden Grund?