1. Arglistiges Verhindern des Eintritts einer aufschiebenden Bedingung durch die Vertragspartei, auf deren Handeln die Bedingung abgestellt ist. 2. In welchem Zeitpunkte hat gegebenenfalls die Bedingung als eingetreten zu gelten?
1. Haftet der Reichsfiskus dem Reeder eines durch Verschulden eines Kanallotsen beschädigten Schiffes aus Vertrag, oder nur aus unerlaubter Handlung? 2. Ist es von Einfluß auf die Hastung des Reichsfiskus für Handlungen seiner Beamten, daß Reichsbeamte nur nach Maßgabe des Reichsbeamtengesetzes aus der Beamtenstellung entfernt werden können? 3. Anforderungen an den Entlastungsbeweis über die sorgfältige Auswahl der Angestellten, wenn der Verletzte die objektive Untüchtigkeit des Angestellten zu der ihm aufgetragenen Verrichtung nachgewiesen hat. 4. Ist der Betriebsdirektor des Kaiserlichen Kanalamts Vertreter des Reichsfiskus?
Sind Einzahlungen auf Kuxe steuerfrei, wenn sie zur Erhaltung des Betriebs eines Bergwerks dienen, dessen sämtliche Kuxe sich in der Hand der ausschreibenden Gewerkschaft befinden?
Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft mit mehreren Gattungen von Aktien. Kann der Zeichner, nachdem der Erhöhungsbeschluß eingetragen und durchgeführt ist, seine Aktionäreigenschaft deswegen bestreiten, weil die verschiedenen Gattungen nicht getrennt abgestimmt haben?
Kann ein richterliches Protokoll über Errichtung einer öffentlichen Urkunde, worin die Feststellung fehlt, daß es vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig unterschrieben worden ist, von dem Richter durch nachträgliche Beifügung dieser Feststellung wirksam ergänzt werden?
Verstößt ein Vertrag gegen die guten Sitten, in welchem der Gläubiger auf seinen Anspruch verzichtet, um den als Zeugen zu vernehmenden Schuldner zu veranlassen, von seinem Rechte der Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch zu machen?
Grundgerechtigkeit mit dem Inhalt, einen Entwässerungskanal zu dulden und zu unterhalten, nach preußischem Rechte. Welche rechtliche Bedeutung hat die dem berechtigten Grundstück obliegende Verpflichtung, die Hälfte der Unterhaltskosten zu tragen?
1. Kann der Börsentermingeschäftsunfähige Ansprüchen aus Börsentermingeschäften in nicht zugelassenen Wertpapieren den Spieleinwand entgegensetzen, obgleich er Sicherheit nach § 54 BörsGes. gestellt hat? 2. Gehören zu solchen Börsentermingeschäften Börsentermingeschäfte an ausländischen Börsen? Abschluß von Deckungsgeschäften. 3. Einrede der Arglist gegen den Spieleinwand. 4. Leistung auf Grund des Geschäfts nach § 762 BGB.