Was ist unter einem zur Zeit des Inkrafttretens des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 begründeten Erwerb im Sinne der Übergangsvorschrift des § 61 zu verstehen?
1. Findet § 14 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875/24. Mai 1898 auf die Beschädigung von Landstraßen bei Truppenübungen Anwendung?
2. Kann der Reichsfiskus für solche Schäden bei Verschulden der Offiziere auf Grund des § 839 BGB. und des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 in Anspruch genommen werden?
1. Ist in Preußen für die auf einen privatrechtlichen Vertrag gegründeten Ansprüche wegen Erstattung geleisteter Kommunalabgaben der Rechtsweg zulässig?
2. Kann ein Kommunalverband einer ihm steuerpflichtigen Person gegenüber rechtsgültig die Verpflichtung eingehen, ihr für den entstehenden Steueraufwand aufzukommen?
Zur Anwendung der Tarifstelle 25c Nr. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1909 auf das Einbringen eines Lizenzrechts in eine Gesellschaft m. b. H.
Ist in Enteignungssachen die Beschreitung des Rechtswegs gegen den Entschädigungsfeststellungsbeschluß auch in der Form der Feststellungsklage möglich?
1. Zur Auslegung der Worte "kraft Gesetzes" in § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909.
2. Zum Begriffe des Gesamtschuldverhältnisses im § 421 BGB.
1. Ist der Prozeßbevollmächtigte nur in Ausnahmefällen befugt, einem bei dem Prozeßgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalt die Vertretung der Partei für die mündliche Verhandlung zu übertragen?
2. Bildet die Zurückweisung eines bei dem Oberlandesgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalts, dem der Prozeßbevollmächtigte die Vertretung der Partei für die mündliche Verhandlung übertragen hat, einen Revisionsgrund?