Ist die gerichtliche oder notarielle Beurkundung auch für einen Garantievertrag erforderlich, durch den jemand einem Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. verspricht, für dessen Stammeinlage in der Weise aufzukommen, daß er ihm den Geschäftsanteil abnehmen werde?
Ist derjenige, welchem der Urheber des zu einem Werke der Tonkunst gehörigen Textes vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. Mai 1910 (RGBl. S. 793) die Befugnis zur mechanischen Wiedergabe des Textes übertragen hat, zur Erteilung von Zwangslizenzen nach Maßgabe des Art. I § 22 dieses Gesetzes verpflichtet?
Ist die Gebühr nach § 46 des Gerichtskostengesetzes vom vollen Werte des möglichen Beschwerdegegenstandes zu erheben, wenn die Revision vor Eingang der Begründung zurückgenommen wird und in der Revisionsschrift ein Antrag nicht enthalten war, demnächst aber erklärt wird, daß das Rechtsmittel nur wegen eines geringeren Betrags habe verfolgt werden sollen?
Kann eine Kommanditgesellschaft auf Aktien wider den Willen des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden?
1. Ist der Mieter, dem der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache ganz oder teilweise entzogen worden ist, und der deshalb dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe bestimmt hat, verpflichtet, wenn er nach fruchtlosem Ablaufe der Frist das Mietverhältnis gemäß § 542 BGB. kündigt, dennoch seinerseits Vorkehrungen zur Minderung des Schadens zu treffen, dessen Ersatz er nach § 538 verlangen kann?
2. Wie ist in einem solchen Falle der Umfang des Schadensersatzes mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kündigung zu beschränken?
3. Zur Frage des Verhältnisses der Minderung des Mietzinses zu dem Schadensersatze wegen Nichterfüllung im Falle des § 538 BBB.
Inwieweit kann der Vorrang, der für eine Baugeldhypothek vor einer anderen Hypothek unter der stillschweigenden Bedingung der Valutierung der Hypothek nach Maßgabe des Baugeldvertrags eingeräumt worden ist, auch für Beträge geltend gemacht werden, die vor völliger Fertigstellung der betreffenden Bauabschnitte gezahlt worden sind?
Inwieweit gewähren die Forderungen für Arbeiten am Schiffe, die der Schiffer als solcher auf Kredit bestellt hat, die Rechte eines Schiffsgläubigers aus § 754 Nr. 6 HGB.? Was ist in § 528 HGB. unter Erhaltung eines Schiffes zu verstehen? Gewähren die in § 754 Nr. 8 und in § 486 Nr. 1 und 2 HGB. genannten Forderungen die Rechte eines Schiffsgläubigers auch dann, wenn der Reeder gemäß § 486 Abs. 2 persönlich für sie haftet?
Kann in der Erklärung, daß man von dem Zurückbehaltungsrechte Gebrauch mache, eine Aufrechnungserklärung gefunden werden, und zwar auch dann, wenn eine Aufrechnung nach § 394 BGB. unzulässig ist?
Zur Auslegung der Vorschrift in Art. 1 Seestraßenordnung vom 5. Februar 1906 (RGBl. S. 120), wonach "keine Lichter gezeigt werden dürfen, welche mit den hier vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden können".