1. Liegt ein Überbau vor, wenn der bauende Eigentümer des einen Grundstücks das angrenzende mitbebaute Grundstück im Eigenbesitze hat und Eigentümer auch dieses Grundstücks zu sein glaubt?
2. Wird der auf ein Nachbargrundstück hinübergebaute Teil eines Gebäudes Bestandteil dieses Grundstücks, wenn der Bauende demnächst auch hieran das Eigentum erlangt?
Fallen einem im Laufe des Disziplinarverfahrens vorläufig seines Dienstes enthobenen Reichsbeamten die Kosten seiner Stellvertretung zur Last, wenn er gemäß § 100 RBeamtG. seine Entlassung aus dem Dienste unter Verzicht auf Titel, Gehalt und Pensionsanspruch nachgesucht hat, und wenn demgemäß das Verfahren eingestellt worden ist?
Ist das Gericht verpflichtet, die feststehende Tatsache des Wegfalls der Bereicherung auch ohne ausdrückliche Geltendmachung eines hierauf gestützten Rechtsbehelfs zu berücksichtigen?1
Kann der Beamte gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Gehalts den Wegfall der Bereicherung geltend machen? Intendant als Vertreter des Reichsfiskus.
Wie ist der Stempel für Vollmachten zu berechnen, die zur Verfügung über das gegenwärtige und künftige Guthaben des Machtgebers bei einer Bank berechtigen? Ist der für einen unschätzbaren Gegenstandswert vorgesehene Feststempel auch dann zu erheben, wenn das zur Zeit der Vollmachtserteilung vorhandene Guthaben den Betrag von 3000 M übersteigt?
1. Kann der Anteil eines Miterben an einem zum ungeteilten Nachlasse gehörigen Grundstücke mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet werden?
2. Erstreckt sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs auf ihrem Inhalte nach unzulässige Eintragungen?
3. Kann der Käufer des Grundstücks vom Verkäufer die Beseitigung solcher Eintragungen und aus dem Gesichtspunkte einer Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz dafür verlangen, daß er die Eintragungen seinerseits zur Löschung gebracht hat?
1. Ist von den Beiträgen, die die Angestellten eines Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit zu der bei diesem Verein "als Wohlfahrtseinrichtung" errichteten Pensionskasse zu leisten haben, der Versicherungsstempel aus Tarifnr. 12 D des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 zu entrichten?
2. Zur Anwendung der Befreiungsvorschrift Nr. 2 zu Tarifnr. 12 A-D.
Liegt ein Grenzüberbau im Sinne des § 912 BGB. vor, wenn eine Mauer infolge nicht lotgerechter Erbauung in den Luftraum über dem Nachbargrundstücke hineinragt? Ist die Duldungspflicht des Nachbarn ausgeschlossen, wenn das Hineinragen auf ein bei dem Bau der Mauer durch den Erbauer begangenes grobfahrlässiges Unterlassen des richtigen Lotens zurückzuführen ist?